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Eigenständigkeit

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Enorm viel ist in Wien auf dem Gesundheitssektor geschehen. Voll im Gang ist die Geriatriereform. Die Eigenständigkeit der Betroffenen ist hoher Wert.

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Enorm viel ist in Wien auf dem Gesundheitssektor geschehen. Voll im Gang ist die Geriatriereform. Die Eigenständigkeit der Betroffenen ist hoher Wert.

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Alle Wiener Bürgerinnen und Bürger sollen den gleichen Zugang zu den Einrichtungen des Wiener Gesundheitswesens ohne Bücksicht auf das Einkommen erhalten und die Sicherheit haben, auch im hohen Alter ein möglichst selbstgestaltetes Leben führen zu können. Das sind die wichtigsten Grundsätze des Stadtrates für Gesundheits- und Spitalswesen, Vizebürgermeister Sepp Rieder, für die Reform des Wiener Gesundheitswesens.

Zu den wesentlichsten Ereignissen des Wiener Gesundheitswesens im Jahr 1994 gehörte die Eröffnung des Neuen AKH-Wien. Dieses Spital ist mit seinen Leistungen auf allen Gebieten der Spitzenmedizin und seinem Beitrag für Forschung und Lehre für ganz Osterreich wichtig. Es ist eines der modernsten Spitäler, wenn nicht das modernste Spital Europas.

Nirgendwo anders in Österreich sind so viele Mitarbeiter(innen) für das Wohl der Patienten tätig wie im AKH-Wien. Dies nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch je hundert tatsächlich benützten Betten.

Von ebenso großer Bedeutung ist die Inbetriebnahme der zweiten Ausbaustufe des Donauspitals im Sozialmedizinischen Zentrum Ost. Mit Stichtag 1. Oktober 1994 hat dieses Schwerpunktspital 853 Betten und verfügt über 2.314 Mitarbeiter(innen). In den Bau des Donauspitals wurden bisher 5.293 Millionen Schilling und in die Einrichtung 1.260 Millionen Schilling investiert.

In vollem Gang ist die Wiener Geriatriereform. Die schrittweise Umgestaltung des ehemaligen Pflegeheimes Lainz in ein modernes „Geriatriezentrum am Wienerwald” steht am Anfang einer Reihe von Maßnahmen zur Schaffung einer neuen Qualität in der Betreuung alter Menschen in Wien.

Mit Gemeinderatsbeschluß vom 30. Juni 1994 sind für die Umstrukturierung des Pflegeheimes Lainz in ein Geriatriezentrum am Wienerwald der Modellversuch Aufnahmestation, der Modellversuch Sterbebegleitung und das Tageszentrum für Alzheimer Patienten festgelegt worden. Außerdem wurden begleitend zur Eröffnung des Sozialmedizinischen Zentrums „Nord” mit dem Geriatriezentrum und dem Krankenhaus Floridsdorf sowie dem Sozialmedizinischen Zentrum „Süd” mit dem Geriatriezentrum Favoriten und dem Kaiser-Franz-Josef-Spital Richtlinien für die Pflegeheimreform erlassen.

Weiters hat der Gemeinderat den Bau zusätzlicher geriatrischer Tageszentren beschlossen. Immer mehr Menschen werden immer älter, das heißt aber auch pflegebedürftig. Wer pflegebedürftig ist, muß noch lange nicht an sein Bett gebunden sein. Daher ist dieses neue Phänomen nicht alleine mit stationären Einrichtungen - die ein gutes medizinisches Service bieten - abzudecken. Es muß auch der soziale Bedarf berücksichtigt werden, auch im Alter in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Geriatrische Tageszentren sind für das Vorfeld der stationären Einrichtungen und auch für die Nacharbeit gedacht. Sie sollen helfen, weitere Pflegeheim- oder Krankenhausaufenthalte zu verhindern oder zu verringern. Die Eigenständigkeit der betroffenen Menschen soll erhalten und gefördert werden.

Die Stadt Wien beteiligt sich seit 1994 am mobilen Sterbebegleitungsdienst der Caritas der Erzdiözese Wien mit maximal neunzig Prozent an den Personalkosten inklusive den Arztehonoraren dieses Dienstes. Der von der Stadt Wien geleistete Kostenersatz ist mit 3,69 Millionen Schilling limitiert.

Ein weiterer bedeutender Mosaikstein zur gesundheitlichen Versorgung der älteren Bevölkerung wurde mit der Eröffnung des ersten Gesundheits- und Sozialzentrums in Wien, in der Geibelgasse im 15. Bezirk, gelegt. Dieses Zentrum ist Teil des vom Wiener Gemeinderat 1993 beschlossenen Programmes „Hilfe im hohen Alter”. Das Gesundheitsund Sozialzentrum ist eine Informa-tions- und Beratungsstelle in allen Fragen der Pflege- und Sozialdienste und stellt für den 14. und 15. Bezirk ein flächendeckendes Betreuungsangebot sicher. Dem Zentrum angeschlossen ist ein geriatrisches Tageszentrum.

Erweiterte Patientenrechte und die kostenlose Aufnahme von Begleitpersonen von kranken Kindern bis zu drei Jahren sind zwei wesentliche Punkte der Ende 1994 beschlossenen Novellierung des Wiener Krankenanstaltengesetzes. Die mit Anfang 1995 in Kraft getretene Novelle baut die schon heute in Wien gesetzlich verankerten Patientenrechte aus. Das Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeit mit der Außenwelt wurde gestärkt, das Recht auf psychologische Unterstützung und das Recht auf würdevolles Sterben wurden festgeschrieben ebenso wie der Kontakt mit Vertrauenspersonen.

Für Kinder bedeutet ein Spitalsaufenthalt eine besondere emotionale Belastung. Begleitpersonen von Kindern bis zu drei Jahren haben daher in Wien nunmehr die Möglichkeit, bei dem Kind im Spital zu bleiben ohne dafür eine Tages-, Nächti-gungs- oder Verpflegungsgebühr bezahlen zu müssen. Ferner wird eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Räume für Kinder im Gesetz vorgeschrieben. KM.

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