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Des Staates Sorgenkinder: Jugend und Film

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22 Jahre, nachdem die Weltgeschichte im März 1938 das Vorhaben im letzten Augenblick zerschlug, findet nun in Wien ein Weltkongreß der Internationalen Katholischen Filmexekutive (OCIC) statt: Filmstudientage mit dem Thema „Jugend, Film und Öffentlichkeit“ und die Generalversammlung des Internationalen Katholischen Filmbüros. Aus 30 Ländern und allen fünf Kontinenten sind 150 Delegierte in allen Hautfarben gekommen. In tief besinnlicher Stimmung begann der Kongreß am Sonntag mit einer Betsingmesse im Dom zu Sankt Stephan. Kardinal König stellte in den Mittelpunkt seiner Ansprache das Wort aus dem Introitus: „Der Herr ist mein Licht und mein Heil. Wen soll ich fürchten?“ Das war Dank und Ermunterung für alle treuen Diener katholischer Filmarbeit, zugleich aber auch eine Warnung für bestimmte Produzenten, die, wie der Kardinal meinte, genau wie die ehemaligen Geschäftemacher des Liberalkapitalismus auch heute wieder zum Teil ein urteilsloses Publikum mit Schundware übervorteilen.

Eine Stunde später fand in den repräsentativen Räumen des Österreich-Hauses (Palais Palffy auf dem Josefsplatz) die feierliche Eröffnungskundgebung statt. Ganz bestimmt nicht zufällig ergab sich ein wuchtiger Dreiklang: Die Worte des Filmreferenten der Österreichischen Bischofskonferenz, Bischof L ä s z 1 6, kündigten neue Jugendschutzbestimmungen, besonders hinsichtlich des Eignungsalters, an. Der Eröffnun?svortrag des Unterrichtsministers Dr. D rimmel. ..Die rechtsphilosophischen Grundlagen der Rolle des Staates gegenüber dem Problem Jugend und Film“, warf die Frage auf, ob es in der staatlichen Kulturpolitik zwischen dem individualistischen Disengagement des einzelnen und dem kollektivistischen Diktat des Staates nicht auch eine Haltung geben könne, bei der das Element des Religiösen zum Tragen kommen könne. („Oder bleibt es bei der Ausklammerung des Religiösen als Kriterium der Entscheidung des öffentlichen Lebens und der Bildung der öffentlichen Meinung?“) Als dritte ging auch die Botschaft des Papstes zu dem Kongreß, vermittelt durch den Beobachter des Heiligen Stuhls, Msgr. D e s k u r, auf die Frage des fördernden und präventiven Schutzes der Jugend vor dem Film durch den Staat ein.

Unter dem Vorsitz Msgr. Bernard s, Luxemburg, und der organisatorischen Leitung der Katholischen Filmkommission in Österreich (Prälat Doktor Karl Rudolf) fanden von Montag bis Mittwoch noch folgende Vorträge statt: Professor Dr. Salber, Bonn: „Psychologische Aspekte der Filmgesetzgebung für die Jugend“, Dr. Giuseppe Flores d'Arcais, Padua: „Pädagogische Aspekte der Filmgesetzgebung für die Jugend“, Richter Dr. Lox, Belgien: „Die Filmgesetzgebung für die Jugend in aller Welt“. John C. Fagan, Irland: „Die Stellung der katholischen Filmstellen zur Filmgesetzgebung und ihrer Anwendung“, und Charles Delac, Frankreich: „Gesetzliche Begünstigungen für den wertvollen Jugendfilm“. Über die Resolutionen und das Ergebnis der an die Studientagung anschließenden Generalversammlung soll in der nächsten Nummer berichtet werden.

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