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Wien gibt ein Beispiel

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Die Finanzwirtschaft der Erzdiözese Wien. Von Michael Frauenberger. Kirche und iecht, Band 1. Verlag Herder, Wien, 1963. XVI und 98 Seiten. Preis 70 S.

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Die Finanzwirtschaft der Erzdiözese Wien. Von Michael Frauenberger. Kirche und iecht, Band 1. Verlag Herder, Wien, 1963. XVI und 98 Seiten. Preis 70 S.

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des Archivs für Kirchenrecht, hei ausgegeben von Prälat Franz Ai riold f und Univ.-Prof. Willibal Plöchl. Frauenberger hat als erst aine Darstellung derFinanzwirtschai einer österreichischen Diözese d katholischen Kirche gewagt; es gil vermutlich überhaupt keine gleich artige Studie, denn die Voraussei zungen in anderen Ländern sin aaturgemäß und, infolge der ver schiedenen geschichtlichen Entwich ungen, anders.

In Österreich beruht die Finam wirtschaft der Diözesen der römisch katholischen Kirche auf dem Kii zhenbeitragsgesetz, das unter d lationalsozialistischen Herrschaft de Kirche aufgezwungen wurde, in de Meinung, die Kirche finanziell „trok ken“ legen zu können. Doch die Kii ihentreue der österreichischen Be völkerung hat sich erstaunlich fes irwiesen. Nur wenige Prozente de Bevölkerung machten dem verhaß ten Regime die Freude, ihre Kirch zu verlassen. Dieses Kirchenbeitrags gesetz ist heute noch die Grundlag zur Deckung des von der Kirche be nötigten wirtschaftlichen Aufwar les.

Frauenberger tritt an seine Aul gäbe mit dem Rüstzeug des Juriste and des volks- und finanzwirtschaft lieh gebildeten Gelehrten herai Mangels jeglichen Vorbildes wa seine Arbeit ein Sprung ins Dunkli Bei der Lektüre seiner Schrift ge svinnt man dennoch die Überzeu gung, daß er sie zu kaum überbiet barer Zufriedenheit bewältigte. Seh zustatten kam ihm dabei die Aui Geschlossenheit des Erzbischofs vo Vien, Kardinal Dr. König, der ihr lie volle Einsicht in die Gebarun ier Finanzkammer und der Kirchen beitragssteilen erlaubte,

Welche Bedeutung der kirchliche: Finanzwirtschaft zukommt, ist scho ms zwei Zahlenpaaren ersichtlich Die Gesamteinnahmen der Erzdiö :ese Wien betrugen im Jahre 195i 11,2 Millionen Schilling und stiegei

in den angeführten Jahren waren 31,2 beziehungsweise 110,2 Millionen Schilling.

So durchaus loyal der Verfasser seine Darstellung gibt, scheut er doch auch nicht vor Kritik in Einzelheiten zurück, So rät er zur „Veröffentlichung des Haushaltsplanes, der Rechnung oder wenigstens des Kirchenbeitragsaufkommens miteini- gen knappen Erläuterungen im Diözesanverordnungsblatt“.

Bei der Behandlung der Kosten der Kirchenbeitragseinhebung stellt er fest, daß diese von 1951 bis 1958 fast alljährlich konstant um elf Prozent des Kirchenbeitragsaufkommens „verschlingt“, was, „vom finanzwissenschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, viel zu hoch“ sei. Frauenberger tritt für die Einhebung der Kirchenbeiträge durch den Staat ein; diese käme „nicht nur bedeutend billiger“, sondern es würden „auch alle Beitragspflichtigen mit ihrem gesamten Einkommen erfaßt“.

Die Gründe, die kirchlicherseits dagegen angeführt werden, erscheinen dem Verfasser nicht überzeugend, worin man ihm wohl beipflichten muß. Hingegen kann man Frauenberger nicht zustimmen, wenn er fordert, daß „die staatlichen Religionsstundenvergütungen, von einer geringen Aufwandsentschädigungabgesehen, auf das Finanzkammergehalt angerechnet werden sollten“. Der Verfasser unterschätzt die Schwere der Lehrtätigkeit an sich und besonders die der Geistlichen; überdies läßt er damit das Leistungsprinzip außer acht.

Abschließend darf gesagt werden, daß das Werk Frauenbergers ausgezeichnet ist und daß den anderen Diözesen empfohlen werden kann, gleiche Studien für ihren Bereich inzustellen; viele falsche Mutmaßungen und ungerechtfertigte Angriffe auf Kirche und Klerus würden dadurch ihre Wirksamkeit verlieren.

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