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Die Grobe Angst um die Pension
Die vielgepriesene Pensionsreform 1984 hat nicht einmal eine bescheidene Atempause bewirkt. Jetzt zwingt der marode Staatshaushalt neuerlich zu Änderungen.
Kurzfristig ist kaum etwas zu machen. Budgetwirksam für 1988 können sich lediglich Beitragserhöhungen oder eine teilweise Verschiebung der Pensionsanpassung niederschlagen, alles andere gilt einer ferneren Zukunft. Eigentlich kein Grund also, heute Panikstimmung zu schüren.
Natürlich stimmt das Argument von der demographischen Entwicklung, damit läßt sich aber die Ebbe in den Pensionskassen (noch) nicht seriös erklären; die wird nach der Jahrtausendwende zum großen Problem.
Heute sind es Probleme des Arbeitsmarktes, Frühpensionierungen zum Beispiel, ist es der Umstand, daß durch die sogenannte Bildungsexplosion Beitragszahler „ausfallen“, ist es die Realität, daß für Neupensionisten höhere Pensionen an-, während durch Tod nur niedrige wegfallen, was zur Finanzkrise führt. Und dazu gesellt sich ein Leistungsre/:ht, das unter ganz anderen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entstanden ist.
Die Hinterbliebenenversorgung zählt dazu, die in ihrem Ursprung keine Berufstätigkeit der Frau gekannt hat. Das kann beispielsweise heute dazu führen, daß nach einem Versicherten, wenn er dreimal geschieden war, nach der Höhe seiner Unterhaltsverpflichtungen drei Witwenpensionen anfallen, für die es auf der Beitragsseite keinerlei Einnahmen gibt.
Und man muß nicht gleich über eine generelle Anhebung des Pensionsalters reden, wenn man Antwort auf manche Unlogik unseres Pensionsrechtes einfordert: Wenn das frühere Pensionsalter für Frauen meist zutreffend mit der Doppelbelastung durch Familie und Beruf begründet und verteidigt wird, ist etwa zu fragen, worin sich dann eigentlich die Belastung einer alleinstehenden Frau von der eines alleinstehenden Mannes unterscheidet.
Es gilt viele Bereiche zu überlegen, nicht nur eine Änderung bei den Ersatzzeiten (siehe Seite 4) oder ein längerer Bemessungszeitraum, der mehrheitlich das Pensionsniveau senken und so die Schere zu Staatspensionisten mit 80 Prozent - Eisenbahner gar mit 83 - ihres Letztbezuges weiter öffnen würde.
Finanzierbar wird letztlich nur ein System sein, das allen gleichermaßen eine nach Versicherungszeit und Beitragshöhe differenzierte soziale Grundversorgung sichert, das aber ebenso auf betrieblicher Alters- und persönlicher Eigenvorsorge aufbaut. Unterm Strich müssen wir aber mehr für die Altersvorsorge aufwenden: entweder als Staat oder privat. Um diese Wahrheit kommen wir nicht herum.
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