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Familie macht's billiger

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Die Uberwindung der im vorigen Jahrhundert noch vorherrschenden Familienwirtschaft stellt die bedeutendste Veränderung in der Sozialgeschichte der Familie dar. Solange die Familie Lebens- und Arbeitsgemeinschaft war, wuchsen Kinder allmählich in das Arbeitsleben hinein, war für die Bedürfnisse aller im Rahmen der Familie gesorgt. Die Familie bot menschliche und materielle Geborgenheit.

In einem langsamen und schmerzlichen Entwicklungsprozeß übernahm im industriellen Zeitalter die Gesellschaft die materielle Sicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter durch den Aufbau eines Systems der sozialen Sicherheit So konnte das Familienleben an Intimität und die Kinder konnten mehr Freiheit in der Berufswahl gewinnen und damit Chancen persönlicher Entwicklung.

Die Trennung von Familie und Arbeitswelt hat die Familie scheinbar zu einem von der Arbeitswelt unberührten Bereich werden lassen. Tatsächlich aber gibt es eine gegenseitige Beeinflussung und Beeinträchtigung. Die Verlegung der Erwerbsarbeit außer Haus führte zu einer Abwertung der häuslichen Arbeit.

Verständlich, daß Frauen ins außerhäusliche Erwerbsleben drängten.

Es kommt aber auch zu einer schwer verkraftbaren Doppelbelastung der Frau, wenn sie den Erfordernissen des Berufes ebenso wie jenen der Familie gerecht werden will.

Der laute Ruf nach den Vätern, in partnerschaftlichem Geist das Familienleben zu gestalten, ist unüberhörbar, wobei es keinen entscheidenden Unterschied macht, ob die Frau erwerbstätig ist oder darauf wegen der Kinder verzichtet. Ein solcher Verzicht, welcher für die Familie ebenso bedeutsam ist wie für die Gesellschaft, wird erleichtert, wenn die Gesellschaft ihn prestigemäßig wie materiell anerkennt und honoriert

Dazu gehört die Wiedereinführung der höheren Familienbeihilfe für kinderreiche Familien (neben der jetzigen Staffelung der Beihilfe nach dem Alter der Kinder), die Anerkennung von beitragsfreien Ersatzzeiten bei der Pension für Jahre der Kindererziehung, aber auch die vom Katholischen Familienverband seit langem geforderte Pflegepension. Diese anerkennt einen Pensionsanspruch, auch ohne vorangegangene außerhäusliche Arbeit, wenn sich die Frau ganz der Betreuung mehrerer Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger gewidmet hat.

Die wirtschaftliche Berechtigung dieser Forderung leitet sich aus der Tatsache ab, daß eine solche Lösung der Gesellschaft letztlich billiger kommt als Heime und Pflegeanstalten. Außerdem kön- ■ nen die Aufgaben für die Betroffenen auch menschlich befriedigender gelöst werden. So gesehen ist die Pflegepension nicht trotz, sondern gerade wegen der wachsenden Defizite eine ernste Überlegung wert.

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