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Laim-Antwort aufKritik

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Die konkrete Anfrage ei- nes Beteiligten in der Cau- sa Noricum hat mich veranlaßt, über ethische Kriterien des Waf- fenhandels nachzudenken. Nach meiner Rückkehr von einer Stu- dienreise möchte ich anläßlich der dazu lautgewordenen Kri- tik folgendes erklären:

• Ziel der Ausführungen war es, grundsätzliche Kriterien zum Waffenhandel zu erarbeiten, mit Hilfe derer jedes konkrete Ge- schäft beurteilt werden muß. Die Beurteilung des Kanonenhan- dels, der tatsächlich zwischen Österreich und Iran stattgefun- den hat, sollte und konnte - wie ausdrücklich angemerkt-nicht erfolgen.

• Im Rückblick ist den Kriti- kern einzuräumen: Manche For- mulierungen-vorallem aus dem Gesamtzusammenhang gerissen - und die Bezeichnung „Gut- achten " waren dazu angetan, in der Öffentlichkeit die Meinung entstehen zu lassen, es sollte eben doch der konkrete Fall beurteilt oder gar legitimiert werden.

Insofern ich gerade dies nicht wollte, trifft die Kritik nicht meine tatsächliche Überzeu- gung, sondern die mißverständ- liche Formulierung, bezie- hungsweise die daher mir irr- tümlich zugeschriebene Mei- nung. Daher bedarf es nicht eines Widerrufes, sondern einer Rich- tigstellung.

Es gibt kein Auseinanderklaf- fen zwischen der Enzyklika „Sollicitudo rei socialis" bezie- hungsweise dem Sozialhirten- brief der österreichischen Bi- schöfe und meiner Position, son- dern nur zu dem, was viele für meine Position gehalten haben.

Insbesondere den Äußerungen von Weihbischof Florian Kunt- ner stimme ich vollinhaltlich zu.

e In den Ausführungen ging es mir um das Recht der brutal Angegriffenen, sich im alleräu- ßersten Notfall auch bewaffnet zu verteidigen. Ein absoluter Pa- zifismusfördert - gegen die Ab- sicht seiner Vertreter - die Gewalt des Täters, indem er das Opfer wehrlos macht.

• Ein weiteres Anliegen war und ist die Unschulds-Vermu- tung, die für jeden Menschen und darum auch für einen Waf- fenhändler bis zum Erweis der Schuld zu gelten hat, wie groß oder klein auch immer die Wahr- scheinlichkeit der Unschuldsein mag.

e Der im Rahmen eines na- turgemäß leicht mißverständli- chen Ferngespräches angezoge- ne Vergleich mit den Apothe- kern bezog sich nicht auf Waf- fenhändler, sondern auf das Prinzip.

Ich fasse meine Position noch- mals zusammen:

Moralisch schuldig bei Waf- fengeschäften macht sich,

e wer das Gesetz mißachtet;

e wer irgendwelchen Auftrag- gebern blind gehorcht;

e wer sein Gewissen gar nicht befragt, sondern nur auf den Gewinn schaut;

e wer Waffen verkauft, die auch in einer legitimen Vertei- digung unmoralisch sind;

e wer reine Angriffswaffen verkauft;

e wer einer korrupten Regie- rung Waffen verkauft, während diese gleichzeitig die Menschen hungern läßt;

e wer sich nicht vor dem Ge- schäft ein moralisch sicheres Urteil gebildet hat, ob der Käu- fer die Waffen wirklich nur zur legitimen Verteidigung einset- zen wird -jetzt und in Zukunft.

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