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154.000 Umrechnungen in 8 Monaten

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Mitte i ApriF 1961 wurde das fertige Programm geliefert. In knapp acht Monaten, vom April bis November, werden rund 153.800 Renten nicht nur umgerechnet, sondern auch angewiesen sein. Was übrig bleibt, sind ungefähr 5000 Rentenfälle des zweiten Abkommens, zu deren Umrechnung die Be stimmungen des Auslandsrenten-Über- nahmegesetzes abgewartet werden müssen, und ungefähr 3800 Fälle anderer Art, für deren Umrechnung noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Es handelt sich um die nach § 6 des Bundesgesetzes vom 8. luli 1948, BGBl. Nr. 177, und nach § 529

ASVG dem Dienstgeber zustehenden Rentenleistungen für Versicherungszeiten, die für die öffentlich-rechtliche Pension berücksichtigt worden sind, und schließlich um 1200 Rentenberechtigte, deren Rente wegen Auslandsaufenthaltes zur Gänze ruht.

Das Versprechen wird gehalten

Die Anstalt hatte im Jänner 1961 an alle Rentenbezieher ein ausführliches und instruktives Rundschreiben herausgegeben, in dem die Auszahlung der neu berechneten Rentenbezüge der ersten Rentnergruppe für den Mai 1961 in Aussicht gestellt und der Hoffnung Ausdruck gegeben worden war, die Umrechnungsaktion im Oktober 1961 im großen und ganzen abschließen zu können. Dieses Versprechen wird gehalten. Es war freilich nicht möglich, immer vor s K pTyeJche Renten …too ?!- oąyBųndesJaai und £ik;o l flįp Zeitpunkt zur Umrechnung kommen werden, schon deshalb nicht, weil die Akten der Rentengruppen in keinem Zeitpunkt hundertprozentig zur Verfügung standen. Man darf nicht vergessen, daß die 163.800 Akten pulsierendes Leben repräsentieren, in dem ständig ein hoher Prozentsatz von

Akten unterwegs ist, weil sich in den Verhältnissen des einzelnen Rentners immer wieder Veränderungen ergeben.

Die vorzeitige Aufhebung der Ruhensvorschriften, deren Unterbleiben in dem Aufsatz getadelt wird, hätte bedeutet, daß 163.800 Renten einzeln dahin hätten geprüft werden müssen, ob die Vorschriften über die Aufhebung des Rühens Anwendung zu finden haben. Dieser Arbeitsvorgang hätte eine mehrmonatige Verzögerung der großen Aktion zur Folge gehabt. Seit dem Jahre 1945 wurden auf dem

Gebiete der Pensionsversicherung in Österreich insgesamt 84 Gesetze erlassen und durchgeführt. Die damit verbundene ständige Anspannung des Apparates ließ keine Zeit offen, die für eine bessere Verwertung der statistischen Unterlagen genützt hätte werden können. Es scheint manchmal das Los des Sozialpolitikers zu sein, wohl denen, für die er zu arbeiten hat, Gerechtigkeit zu bringen, aber für seine eigene Arbeit keine gerechte Würdigung erwarten zu dürfen.

Diese Feststellung gilt aber, wie ich nach den Erfahrungen dieses Jahres sagen kann, nur für einen kleinen Teil; die überwiegende Mehrheit der Rentenbezieher der Anstalt hat getreu dem Ersuchen in dem schon erwähnten Rundschreiben entsprochen und Ruhe bewahrt, bis die Reihe an sie gekommen ist. Sie haben damit das zeitliche Gelingen der großen Umrechnungsaktion gesichert. Diese Aktion stellt dank dem Einsatz vieler Angestellter der Anstalt, die ihren Urlaub zum Teil oder ganz zurückgestellt haben, und dank dem maschinellen Einsatz eine hervorragende Verwaltungsleistung eines Rentenversicherungsträgers dar.

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