Nationalfeiertag und der Kern der Neutralität - Da die EU eine Verteidigungsklausel hat, müssten wir uns der Debatte über den militärischen Kern der Neutralität schon lange stellen, mahnt Experte Janik.<br />
  - © APA / Florian Wieser

Ralph Janik: „Sanktionen verletzen Neutralität nicht“

19451960198020002020

Wirtschaftsmaßnahmen seien kein Krieg, sagt der Völkerrechtsexperte Ralph Janik. Ein Gespräch über politische Tricks in der Neutralitätsdebatte – und den Vorwurf, die Justiz agiere im Fall der ÖVP parteiisch.

19451960198020002020

Wirtschaftsmaßnahmen seien kein Krieg, sagt der Völkerrechtsexperte Ralph Janik. Ein Gespräch über politische Tricks in der Neutralitätsdebatte – und den Vorwurf, die Justiz agiere im Fall der ÖVP parteiisch.

Werbung
Werbung
Werbung

Ralph Janik ist Lektor an der Sigmund Freud-Privatuni Wien mit Schwerpunkt Völkerrecht und Menschenrechte – sowie wirtschaftswissenschaftlicher Beirat im Verteidigungsministerium. DIE FURCHE befragte ihn zum Nationalfeiertag über militärische Neutralität und juristische Integrität.

DIE FURCHE: Herr Janik, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert mittlerweile bereits acht Monate. Warum ist in Österreich die finnisch-schwedische Abkehr von der Neutralität völlig ausgeblieben?

Ralph Janik: Österreich ist geografisch in einer anderen Lage, war auch politisch immer näher bei Russland; und wir haben auch ein anderes Neutralitätsbewusstsein im Unterschied zu Finnland und besonders Schweden, die zwar ihre Bündnisfreiheit betonten, sich dabei aber immer mehr Spielraum ließen. Unser Vorbild war die Schweiz, die sich aus den großen Kriegen des vorigen Jahrhunderts rausgehalten und davon profitiert hat.

DIE FURCHE: Am Anfang dieses Krieges lavierte die Schweiz bei den EU-Sanktionen gegen Russland herum, bis sie diese auf Druck der EU und ihrer Bevölkerung unterstützte. „Verösterreichern“ die Schweizer?

Janik: Die Schweiz nähert sich jetzt, da sich ihre Sicherheitsdiskussion neu stellt und auch die Sozialdemokraten im Land die Art der Schweizer Neutralität in Frage stellen, dem Punkt, an dem wir seit dem EU-Beitritt 1995 sind.

DIE FURCHE: Wie sieht dieser EU-bedingte Punkt im Detail aus?

Janik: Das Neutralitätsgesetz, das wir am 26. Oktober gefeiert haben, gilt weiterhin – aber es ist nicht allein. Wir haben mit dem EU-Beitritt unsere Verfassung so angepasst, dass das Neutralitätsgesetz immer gemeinsam mit Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 23j gelesen werden muss. Juristisch ausgedrückt hat dieser Artikel „dem Gesetz materiell derogiert“, es also inhaltlich teilweise verdrängt. Das Neutralitätsgesetz ist nicht außer Kraft, aber es gilt nicht mehr in dieser Strenge.

DIE FURCHE: Weniger streng heißt?

Janik: Neutralitätsgesetz ja, außer wenn die EU gemeinsam handelt. Sehr robust geblieben ist der militärische Kern der Neutralität. Da aber die EU eine Verteidigungsklausel hat, müssten wir uns der Debatte über diesen militärischen Kern schon lange stellen. Wäre man ehrlich gewesen, hätte man diesbezüglich bereits 1995 das Neutralitätsgesetz anpassen müssen. Aber das wird damals ähnlich gewesen sein wie heute: Man dachte, jetzt ist kein guter Zeitpunkt – aber für so unangenehme Themen ist nie der geeignete Zeitpunkt.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung