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Reform für die Familie
Jedesmal vor einer Senkung der Einkommensteuer hat die „Furche“, ihrer familienpolitischen Linie entsprechend, Raum für jene gegeben, die sich dafür einsetzten, daß bei der Bemessung der Einkommensteuer die Lasten berücksichtigt werden, die die Familie gegenüber denjenigen zu tragen hat, die — aus welchen Gründen immer — nur für sich selbst sorgen brauchen. Bisher haben wir uns stets vergeblich dafür eingesetzt: Die Forderung nach einer familiengerechten Besteuerung
drang in den Koalitionsregierungen nicht durch. Mit einer Ausnahme: Die Steuersenkung unter dem damaligen Finanzminister Dr. Klaus hatte zum erstenmal eine Berücksichtigung der. Familie zum Ziel. Da damals aber nur relativ geringe Mittel zur Verfügung gestellt werden konnten, mußte es bei einer Demonstration des Prinzips bleiben.
Heute kann in der „Furche“ darauf hingewiesen werden, daß wir vor einer Reform der Einkommen- und Lohnsteuer stehen, die endlich auch der Familie zum Durchbruch verhelfen wird. Der Entwurf für das Einkommensteuergesetz 1967, der kürzlich an die Interessenvertretungen und an die Familienverbände zur Begutachtung verschickt wurde, kann sicherlich nicht voll befriedigen. Es ist zweierlei, ob ein ideales Steuersystem gleichsam „auf der grünen Wiese“ errichtet werden kann oder ob es darum geht, ein bestehendes System zu reformieren. Hier sind von vornherein gewisse Grenzen gesetzt. Bei der Frage der Steuergerechtigkeit für die Familie geht es immer um die verhältnismäßige Besteuerung der Kinderreichen gegenüber denen, die wenige oder gar keine Kinder zu erhalten haben. Die Steuergerechtigkeit kann daher entweder durch Mehrbelastung der einen oder steuerlichen Entlastung der anderen erfolgen. Nach beiden Richtungen sind der bevorstehenden Reform Grenzen gesetzt. In der Richtung der Entlastung dadurch, daß für die gesamte Reform ein Betrag von drei Milliarden Schilling zur Verfügung steht, ein Betrag, der groß genug ist, um selbst für kleine Einkommensbezieher eine spürbare Senkung zu ermöglichen, ein Betrag aber, der viel zu klein ist, um alle Wünsche befriedigen zu können. Auf der anderen Seite stand einer relativ stärkeren Belastung derer, die keine Familienlasten zu tragen haben und bisher daher unverhältnismäßig günstig behandelt worden sind, vor allem der beiderseits verdienenden, verheirateten Unselbständigen, der politisch reale Grundsatz entgegen, daß durch die Reform niemand mehr Steuer zahlen soll als er derzeit zu zahlen hat.
Wenn also auch der Grundsatz der Berücksichtigung der Familienlasten, vor allem, was die Besteuerung des Alleinfamilienerhalters betrifft, noch nicht restlos durchgeführt werden kann, so werden doch die Weichen für die künftige Entwicklung der Einkommensbesteuerung entscheidend gestellt. Der vorliegende Entwurf unterscheidet sich von den bisher erfolgten Steuersenkungen dadurch, daß er zum Anlaß für eine gründlegende Reform genommen wird. Wenn das Parlament diesen Entwurf zum Gesetz erhoben haben wird, dann wird mit seinem Inkrafttreten das 30 Jahre lang in Kraft befindliche System der Einkommensbesteuerung von einem völlig neuen, wirklich österreichischem abgelöst.
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