Löcher im letzten Netz im Sozialstaat

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Seit zwei Jahren ersetzt die Mindestsicherung die alte Sozialhilfe. Aber nur die Hälfte der Menschen, die Anspruch hätten, sucht auch darum an.

Es ist schon ein paar Jahre her, dass eine Frau zum Sozialamt ging, um damals noch um Sozialhilfe anzusuchen. Die Frau, das wusste man, war alkoholkrank. "Du kriegst nichts“, sagte man ihr am Amt, "du versäufst das ja eh nur.“

Mit der Einführung der Mindestsicherung im September 2010 wollte man diese Art von Willkür aus der Vollzugspraxis nehmen. Ein österreichweites Gesetz sollte die je nach Bundesland unterschiedliche Sozialhilfe vereinheitlichen und klar regeln, wem was zusteht. Einiges hat sich seither verbessert: Alle Bezieher wurden ins Sozialversicherungssystem geholt und Alleinerzieher bekommen höhere Unterstützung. Bundesweit einheitlich ist die Mindestsicherung aber noch lange nicht (siehe Kasten). Und im Vollzug gibt es immer noch Probleme.

Große Stadt-Land-Unterschiede

Rund die Hälfte aller Anspruchsberechtigten, schätzt Martin Schenk von der Armutskonferenz auf Grundlage einer Studie, die er vor ein paar Jahren durchgeführt hat, nimmt die Hilfe nicht in Anspruch. Die Gründe dafür sind vielfältig: Viele empfinden Scham, sich selbst und anderen einzugestehen, dass sie sich einen bestimmten Lebensstil nicht mehr leisten können. Manche wissen schlicht nicht, welche Ansprüche sie haben - und werden auch am Amt nicht darüber informiert. Häufig sind auch die unangenehmen Bedingungen, die mit dem Bezug einhergehen, abschreckend: Maximal 3.883 Euro an Vermögen darf man besitzen, wenn man Mindestsicherung bezieht. Ein Auto, das mehr wert ist, eine Lebens- oder Sterbeversicherung halten viele davon ab, überhaupt einen Antrag zu stellen. "Außerdem müssen viele Entscheidungen formal belegt werden, die oft intime Bereiche betreffen“, erklärt Richard Gölzner, der die Sozialberatungsstelle der Caritas Salzburg leitet. "Man muss Unterhalt einklagen oder bei Trennung eine Scheidung einreichen, damit man bezugsberechtigt ist. Auch, wenn man vielleicht noch auf eine andere Lösung hofft.“ Häufig kumulieren sich dabei sehr menschliche Probleme.

Die paaren sich mit Grundsätzlichem: Ein Viertel der Mindestsicherung, aktuell rund 193 Euro, sind fürs Wohnen vorgesehen. Um diesen Betrag eine Mietwohnung zu finden, ist so gut wie unmöglich. Man bekommt das Geld aber nur ausbezahlt, wenn man nachweisen kann, dass es tatsächlich fürs Wohnen verwendet wird. Und das ist nicht immer einfach, weiß Gölzner. Eine seiner Klientinnen lebt in einer Wohnung, für die sie nur einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hat. Der Vermieter hat bereits angekündigt, dass sie in einem Jahr ausziehen soll. Aber bis dahin will er ihr keinen ordentlichen Mietvertrag geben. "So hat sie am Amt nichts vorzuweisen und bekommt keine Mietunterstützung.“

Problematisch ist es für Mindestsicherungsbezieher auch, wenn etwas Außergewöhnliches passiert. Wenn der Boiler kaputt geht oder die Schule mit hohen finanziellen Belastungen beginnt, gibt es in den meisten Ländern die Möglichkeit für einen Zuschuss - wenn der Beamte ihn gewährt. Bei Sonderzahlungen ist die Willkür nämlich noch genauso hoch wie früher zu Sozialhilfe-Zeiten.

Wie viele Mindestsicherungsbezieher es österreichweit gibt, weiß man nicht genau. Die Daten aus den Bundesländern sind nicht zu hundert Prozent vergleichbar, an einer einheitlichen Datenbank wird seit zwei Jahren gearbeitet. Die letzten verfügbaren Zahlen stammen von 2009. Damals lebten mehr als 170.000 Menschen in Österreich unter Sozialhilfebedingungen. Ein Drittel davon waren Kinder und Jugendliche. Bei der Mindestsicherung, schätzt man, liegen die Zahlen ähnlich. Am meisten Bezieher gibt es Wien: Knapp 130.000 sind es hier. Im ähnlich bevölkerungsreichen Niederösterreich sind es nur 14.000. Das liegt zum Teil daran, dass arme Menschen tendenziell in die Stadt ziehen. Aber nicht nur: "Ich fürchte, dass auf den Gemeinden oft falsch informiert wird“, sagt Martina Kargl, die sozialpolitische Referentin der Caritas Wien. "In den Städten wird die Mindestsicherung auch deshalb besser in Anspruch genommen, weil der Vollzug reformiert wurde“, weiß Martin Schenk. Und Richard Gölzner ergänzt: "Je intimer der Raum, desto schwieriger ist es für unsere Klienten.“ Andere bemerken auch Vorteile im ländlichen Raum: "Wir haben einen guten Kontakt zu den Sozialämtern“, meint Edith Ivancsits, Leiterin der Caritas-Sozialberatung in Wiener Neustadt, "das ist vielleicht einfacher als in der Stadt.“

Überbrückungsfinanzierung

Und wer sind sie, die Klienten von Ivancsits und Gölzner, die Zielgruppe von Kargl und Schenk? Ein erheblicher Teil von ihnen (in Wien 87 Prozent) bekommt nicht den vollen Mindestsicherungsbetrag, sondern nur eine Aufstockungs-Zahlung zu einer schmalen Pension oder einem kleinen Arbeitslosengeld. "Die Mindestsicherung geht mehrheitlich an Menschen, die in der Nähe von Erwerbsarbeit sind oder zwischen dem Jobben und der Arbeitslosigkeit pendeln“, weiß Schenk. Für viele ist das Geld daher nur eine Überbrückungshilfe: In Wien wird im Schnitt nur 7 Monate Mindestsicherung bezogen. Ein Viertel bekommt sie überhaupt nur ein bis drei Monate lang. Nur zehn Prozent leben dauerhaft davon. "Das Bild vom obdachlosen oder suchtkranken Armen ist schlicht falsch“, stellt Schenk richtig.

Immer wieder trifft es Menschen, die nie damit gerechnet hätten, einmal Mindestsicherungsbezieher zu werden. Edith Ivancsits erinnert sich an eine Studentin, die mit 30 Jahren ihren Master abgeschlossen hat, und danach plötzlich unterversorgt war. Es gibt unter Mindestsicherungsbeziehern Selbstständige, deren Firmen pleite gehen und viele Menschen, die nach ungeplanten Lebensereignissen, wie Scheidung oder Arbeitslosigkeit plötzlich am finanziellen Abgrund stehen.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung, aber nur die Hälfte von ihnen nimmt ihn wahr. "Bei Menschen, die einmal ganz gut gelebt haben, sind die Schwellenängste am größten“, weiß Ivancsits. "Es fällt noch schwerer, wenn alles einmal gut war.“

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