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Der Tod des Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Dr. Giovanni Dellepiane, dessen Persönlichkeit an anderer Stelle dieses Blattes („Das Porträt", Seite 4) ausführlich gewürdigt wird, ist von Kirche und Staat in echter Anteilnahme betrauert worden. Nach der Aufbahrung im Stephansdom und dem feierlichen Requiem wird der Leichnam des Verewigten in seine Heimat übergeführt. Kardinal-Erzbischof Dr. König widmete in einer Rundfunkansprache persönliches ehrendes Gedenken. Von besonderer, über die üblichen Beileidsformalitäten hinausgehender Anteilnahme zeugten die Trauerbotschaften der staatlichen Stellen, unter ihnen besonders die noch am Abend der Todesnachricht erfolgte Würdigung durch Bundeskanzler Doktor Gorbach, der vor allem die aufrichtige Liebe des Apostolischen Nuntius zu unserem Lande hervorhob.

Die Erler Passion hat selbst in ihrem dritten — nun allerdings letzten — Aufführungsjahr einen so regen Zuspruch, daß eine abermalige Ausweitung des Spieikalenders notwendig wurde. Zwei dieser zusätzlichen Aufführungen sind noch im August, nächsten Montag, den 21. Vier weitere Zusatzspiele bringt der September, sie fallen auf Freitag, den 1„ Montag, den 4„ dann wieder Montag, den 11. und Samstag, den 30. September. Der letzte, neu hinzugekommene Spieltag, mit dem dann die Passion abschließt, wird Sonntag, der 1. Oktober sein.

Univ.-Prof. P. Dr. Johann Scha- sching SJ. (Universität Innsbruck) hat im Auftrag der Katholischen Sozialakademie in Wien eine Gesamtausgabe der päpstlichen Sozialenzyklika vorbereitet, die demnächst erscheinen wird. Das Buch bringt zunächst eine Einführung in die katholische Soziallehre mit einer Darstellung ihrer Vorgeschichte und ihrer Entwicklung bis zum heutigen Tag. Es folgt dann der volle Wortlaut der Enzyklika „Reftun Novarum“ von Leo XIII., „Quadra- gesimo Anno“ von Pius XI. und „Mater et Magistrą“ von Papst Johannes XXIII. Das Buch, das voraussichtlich .300 Seiten umfassen wird und als Doppelband Nr. 10 11 in der Schriftenreihe „Sehen — Urteilen — Handeln“ des Tyrolia- Verlages, Innsbruck-Wien-München, erscheint, bietet somit eine authentische Gesamtdarstellung der katholischen Soziallehre nach dem Erscheinen der jüngsten Sozialenzyklika. Der Doppelband wird 45 Schilling kosten.

Im Namen der christlichen Juden hat sich Dr. Felix Propper in der Angelegenheit der kirchlichen Verehrung von Kindern, die angeblich Opfer von Ritualmorden geworden sind, die Juden an ihnen verübt haben sollen, an Papst Johannes XXIII. gewendet. Unter Hinweis auf die wissenschaftlich einwandfreie Widerlegung der Ritualmordlüge, betreffend den Anderl von Rinn durch Pater Kurt Hruby in Paris, und gestützt auf die gegen die Blutbeschuldigungen gerichteten Sendschreiben der Päpste Innocenz IV.. Gregor X„ Martin V. und Nicolaus V., bittet er Seine Heiligkeit um Abschaffung aller, wo immer geübten Kulte und lokalen kirchlichen Bräuche, die der Verehrung von Kindern gewidmet sind, die angeblich zwecks Blutentnahme von Juden ermordet worden sein sollen. Gleichzeitig ersuchte Dr. Propper um Beseitigung aller Einrichtungen und Darstellungen, welche diese Kulte, insbesondere die des Anderl von Rinn, der Ursula von Lienz und des Simon von Trient betreffen, und um Entfernung des das Schächtmesser und die Palme schwingenden Skeletts des Anderl von Rinn vom Hochaltar der Wallfahrtskirche in Judenstein bei Rinn.

Der KonzilskonSgregation soll in letzter Zeit vorgeschlagen worden sein, daß es gestattet werde, der Sonntagspflicht zwischen Erster Vesper des Sonntags beziehungsweise gebotenen Feiertages und der Komplet nachzukommen. Damit wäre es möglich, der Verpflichtung zur Mitfeier der heiligen Messe durch Teilnahme an einer Abendmesse am Samstag zu genügen. Der genannte Antrag soll von Ordinarien orientalischer Länder vorgebracht worden sein, die angaben, daß die Teilnahme an kirchlichen Feiern und Gottesdiensten für die Gläubigen dort schwierig oder mit persönlichen Nachteilen verbunden ist, wo die Sonntagsruhe nicht allgemein üblich ist. In diesem Zusammenhang sei die Ritenkongregation befragt worden, ob es sich empfiehlt, die Zelebration von Sonn- und Feiertagsmessen bereits nach der Ersten Vesper zu erlauben.

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