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Das Mietengesetz und die einschlägigen Bestimmungen. Von Dr. Karl Z i n g h er. 7. Auflage. Verlag Manz, Wien. 224 Seiten.

Die 7. Auflage des bekannten und bewährten Bandes ist auf den neuesten Stand gebracht und im III. Teil (Rechtsmittelentscheidungen) durch die bis Ende März 1950 veröffentlichten und zum Teil bisher unveröffentlichten Entscheidungen und einen Index zu diesem Teil ergänzt; sie kann allen Interessenten bestens empfohlen werden. Für eine neue Auflage sei angeregt, aufgehobene Gesetzesstellen nicht durch Sperrung (Seite 53), sondern durch Klein- oder Kursivdruck hervorzuheben; auch könnte die Wiedergabe gesetzlicher Bestimmungen entfallen, die nur im Text des Mietengesetzes berücksichtigte Änderungen desselben verfügen. ( 4 [1] der Verordnung vom 5. September 1939, RGBl. I, Seite 1671, auf Seite 75.) R. D.

In Rom erzählt man ... Legenden, Anekdoten, Kuriosa. Von Margret N a v a 1. Verlag Wilhelm Frick, Wien.

Das große Interesse, welches das „anno santo“ für Rom allgemein erweckt hat, brachte auch eine Neuauflage dieses schon vor zwölf Jahren erschienenen Büchleins. Leider nicht mehr so gut ausgestattet wie damals, was besonders bei den vielen beigegebenen Bildern sich auswirkt. Der Inhalt — die anekdotenhafte Geschichte vieler Kuriositäten Roms — ist nach wie vor amüsant und aufschlußreich. Einige kleine Fehler wurden leider auch dn diese Auflage übernommen. W. L.

Current Legal Problems 1950. Edited by G. W. Keeton and G. Schwarzenberger. Verlag Stevens & Sons, Ltd., London. 305 Seiten.

Der vorliegende Band ist der dritte einer Sammlung von öffentlichen Vorlesungen über aktuelle juridische Probleme, die im Laufe der letzten Semester an der Rechtsfakultät des University College, London, gehalten worden sind. Unter den hier behandelten Themen, die nicht nur für den englischen Juristen, sondern für jeden von Interesse sind, der sich mit vergleichender Rechtsgeschichte beschäftigt, sind besonders zu erwähnen: das Rechtskomitee des Privy Council; der Ehebegriff in der früheren und jetzigen Gesetzgebung; die Ursprünge administrativer Zentralisierung; das Probelm eines internationalen Strafrechtes. K. St.

Waldviertler Sonette. Von Hans G i e-bisch. Verlag Brüder Holllnek, Wien. 108 Seiten,

Von Petraea bis Wildgans haben sich die Dichter aller Zungen dem Sonett zugewandt, weil es die Flut der inneren Gesdchte In der Zucht einer unerbittlich strengen Form hält. Hans Giebisch legt uns rund hundert Sonette vor, die das Rustikale seiner Waldviertler Ahnenheimat besingen. Erstaunlich, wie sich Landschaft, Pflanzen und bäuerliche Gestalten in die strenge Form fügen, wie mit dem gebundenen Wort das seelisch Ungebundene lebendig wächst, ohne daß man je ein leeres Klingen, ein Zuviel oder Zuwenig spüren würde. Giebisch verdient es ohne Zweifel, daß unter den allzu wenigen Lyrikbänden dieser Jahre der seine erschienen ist. F. W.

Irrlicht. Roman. Von Edith Haslehne r. Tyrolia-Verlag, Innsbruck. 264 Seiten.

Die Sprache des Buches ist fast zu verträumt und behutsam; seine weiche lyrische Stimmung erinnert an Rudolf Hans Bartsch. Hier wie dort die Gefahr, sich im Sentimentalen zu verlieren. — Das Geschehen selbst ist anspruchslos. Es geht um eine Künstlerehe, deren Probleme vor uns aufgerollt und zu einem glücklichen Ende geführt werden, wobei Seele und Wesensart der Südtiroler Landschaft, in welcher die Handlung spielt, eine gute Schilderung gefunden haben. C. E. P.

Von Ewigem. Gedichte und Sprüche. Von Zoe Schildenfeld. Universitätsverlag Wagner, Innsbruck. 68 Seiten.

Bei aller Würdigung der Gesinnung, des tiefgläubigen Gemüts und seines Ringens um jenseitige Erkenntnis aus Diesseitigem — die Gestaltungskraft und Formung der Sprache können damit noch selten Schritt halten. Strengste Feile, Selbstkritik und Vergleich mit großen Vorbildern wären angezeigt.

H. S.

(Kurzbesprechungen von: Robert Dittrich, Willy Lorenz, Kurt Strachwitz, Friedrich Wal-liscu, Carl E. Paar, Hanns Salaschek.)

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