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Ruf nach neuer Energiepolitik

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Eine Energiepolitik der österreichischen Bundesregierung existiert nicht. Ihre formale Basis, die 1987 beschlossene Novelle zum Zweiten Verstaatlichungsgesetz, wird nicht ausgenützt. In den so ungeregelten Leerraum drängen die betriebswirtschaftlichen Interessen derjenigen, die an der Energieverschwendung gewinnen, und dies auf Kosten der gegenwärtigen und künftigen Allgemeinheit.

Immer noch wird das anachronistische Strommonopol staatlich gestützt. Und dies sogar mit Gewalt gegen Bürger, die im allgemeinen Interesse die mutwillige Zerstörung der letzten Lebensräume der sterbenden Flora und Fauna behindern.

Seit es für dieses Monopol schwierig geworden ist, direkt für

Verschwendung zu werben, geschieht dies indirekt: mehr Stromverbrauch diene angeblich dem Energiesparen. In der Folge dringt Strom in den Wärmemarkt, wodurch die Verschwendung steigt. Denn elektrische Energie kann kalorisch nur mit einem Vielfachen an fossiler erzeugt werden. Die Umschichtung des Energieverbrauches auf Elektrizität hebt den Gesamtverbrauch.

Zur Tarnung werden dann angeblich notwendige weitere Wasserkraftbauten in „Energiesparprogramme“ verpackt und dort deterministisch als Ziel festgelegt — ohne Rücksicht auf Verluste. Ei ne Effizienzsteigerung der Energienutzung in einem Ausmaß, das weitere Kraftwerke überflüssig macht, wird von vorneherein ausgeschlossen.

Jeder in Kraftwerksbauten gesteckte Schilling ist jedoch zur Effizienzsteigerung verloren. Er bringt weniger Energie als diese — aber auch weniger Arbeitslohn, weniger Wirtschaftsbelebung, und er kann die Schadstoffemissionen überhaupt nur senken, wenn auf zusätzliche Energie verzichtet wird.

Der propagierten „ökosozialen Marktwirtschaft“ kann eine Energiepolitik nur entsprechen, wenn sie auf deren Prinzipien aufbaut: vor allem auf dem Verursacherprinzip, zusammen mit dem der Vorsorge und der Sicherheit. Aus ihnen folgen energiepolitische Schwerpunkte:

• Herstellung eines chancengleichen Stromangebotes,

• grenzkostengerechte Stromtarife und eine

• Entkoppelung des Wirtschafts- vom Energieverbrauchswachstum.

Zur Chancengleichheit des Stromangebotes: Wenn jemand eine auf eigene Kosten und eigenem Grund erzeugte Kilowatt stunde Elektrizität (mit Kraft- Wärme-Kopplungen, Solaranlagen, Wasserkraftanlagen und anderen) über einen Zähler in das öffentliche Netz liefert, dann soll dieser um diese Kilowattstunde zurückzählen.

Die Kosten der Netzerhaltung sollten von den öffentlichen Stromversorgungsunternehmen getragen werden. Denn der Allgemeinheit erspart der dezentrale Erzeuger ein Vielfaches seines Anteiles an den Netzkosten: konkret die Kosten der Errichtung und des Betriebes zentraler Kraftwerke, vor allem aber auch ihren Landschafts- und Umweltverbrauch.

Andererseits ermöglicht er eine Verkleinerung des Netzes. Nur eine derartige freie Konkurrenz zwischen Stromanbietern und -Techniken beantwortet die Frage nach Alternativen zum Neubau zentraler Kraftwerke.

Zu den grenzkostengerechten Tarifen: Der Preis einer Kilowattstunde Strom soll alle, ąber auch nur jene Kosten enthalten, die bei ihrer Erzeugung und Verbrauch entstehen—damit auch die mit dem individuellen Verbrauch ansteigenden Kosten der Energieinfrastruktur und die zeitlich schwankenden Stromherstellungskosten.

Da die Verschwender von Strom teure und naturzerstörende Kraftwerke und Leitungsnetze erzwingen und nicht die mit ihm sorgsam Umgehenden, sollen die ersteren auch dementsprechend wesentlich mehr für eine Kilowattstunde zahlen. Mit geeigneten und wirtschaftlichen Gewinn bringenden Stromzählern sollte der Strompreis mit dem individuellen Verbrauch ansteigen, aber auch mit dem zeitlichen Verbrauch schwanken.

Im Winter und in Spitzenverbrauchsperioden sollte er hoch sein und in den übrigen Zeiten entsprechend gesenkt werden. Im Gegensatz dazu findet gegenwärtig eine massive Umverteilung von den sozial schwachen Klein-

Verbrauchern zu den parasitären Verschwendern der oberen Einkommensklassen statt.

Die neuen Zähler mit ihrem für Stromsparer günstigen Tarif sollten auf Kosten der Altzählerbesitzer eingeführt werden. Dementsprechend sollte Fernwärme ausschließlich ohne Grundpreisanteil und mit einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde angeboren werden, der unter dem einer Kilowattstunde fossiler Energie liegt.

Zur Entkoppelung von Wirtschafts- und Energiewachstum:

Dazu muß die finanzielle Belastung vom ersteren auf das letztere verlagert werden. Aus einer Internalisierung aller Kosten, die beim Energieverbrauch verursacht werden, resultiert eine Vervielfachung seines Preises durch eine Energiesteuer auf fossile Energieträger und Wasserkraft. Damit wird der ökonomische Anreiz zur Steigerung der Energieeffizienz so groß, daß das Energiesystem ohne weitere Wasser- oder kalorische Kraftwerke allein auf sich regenerierende Energieträger gestützt werden kann.

Diese Effizienzsteigerung kann mit einer kräftigen Wirtschaftsbelebung verbunden werden, wenn mit der Energiesteuer Finanzlasten der Wirtschaft gesenkt und schließlich beseitigt werden, von denen unerwünschte Lenkungseffekte ausgehen: vor allem lohnabhängige Steuern und Abgaben, aber auch die Mehrwertsteuer. Als Folge würde nur eine minimale Energiemenge zur Herstellung des Bruttoinlandsproduktes erforderlich sein.

Ein um die Schadkosten bereinigtes und damit echtes Wirtschaftswachstum würde nicht, wie bisher, stark sinken, sondern steigen und wieder Vollbeschäftigung ermöglichen. Nur wenn die Verursacher alle Kosten der Vor- und Nachsorge ihrer Umweltschäden selbst tragen, werden sie um deren Vermeidung bemüht sein. Nur an einem derartig echten Umweltschutz kann die Wirtschaft gewinnen, nicht jedoch an der Fortsetzung der Umweltzerstörung.

Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hans Peter Aubauer ist am Institut für Festkörperphysik der Universität Wien tätig.

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