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Grüner Strom aus der Steckdose

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Die derzeitige Struktur der österreichischen E-Wirtschaft wird vom zweiten Verstaatlichungsgesetz aus dem Jahr 1947 geregelt. Jedes Bundesland und die größeren Städte (etwa Graz, Innsbruck, Linz) haben ein eigenes Energieversorgungsunternehmen (EVU). Jedes besitzt ein Monopol für die jeweilige regionale Stromversorgung.

Das soll sich ändern, denn die EU steuert einen Abbau der Monopole auch im Bereich der Energieversorgung an. In Zukunft werden Großkunden ihre Stromlieferanten selbst wählen und dann nicht wie bisher nur mehr beim lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU), sondern auch im Ausland einkaufen können. Die erhöhte Konkurrenz wird - jedenfalls für Großkunden - eine Senkung der Stromtarife bringen.

Eine absehbare Folge dieser Entwicklung ist die Einstellung des Baus von unrentablen Kraftwerken. Die Verbundgesellschaft und die Tiwag haben bereits ihre Ausbauaktivitäten eingestellt. Das Kraftwerk Freudenau hätte man, so die Beurteilung der Verbundgesellschaft, unter den heutigen Bedingungen nicht mehr gebaut.

Noch sind die Weichen für die Neu-strukturierung in Österreich nicht endgültig gestellt. Ein erster Entwurf der E-Wirtschaft, der diesen Jänner vorgelegt wurde, dürfte weder EU-konform sein noch ausreichend ökologische Anliegen einer zukünftigen Elektrizitätsversorgung berücksichtigen.

Ihre Neustrukturierung wäre aber eine enorme Chance, endlich verstärkt ökologische Gesichtspunkte der E-Wirtschaft zum Zuge kommen zu lassen. Die sinnvolle Stoßrichtung wäre: Mehr Effizienz im Energiesek-tor, verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energieträgern und Forcierung der Kraft-Wärme-Kopplung.

Diesem Anliegen könnte eine Entflechtung der E-Wirtschaft dienen. Derzeit erbringen die EVUs alle Leistungen selbst: die Erzeugung des Stroms, dessen Transport über lange Strecken via Hochspannungsnetz und dessen Verteilung an die Konsumenten.

Würden diese Funktionen jeweils in der Kompetenz eigenständiger Einrichtungen erbracht, so ergäben sich daraus eine Beihe von Vorteilen: Die Verteilungsunternehmen würden den Strom von den jeweils am gün stigsten produzierenden Kraftwerken beziehen (im Sommer käme das günstige Angebot der Wasserkraft zum Zuge. Wärmekraftwerke würden dann nicht wie derzeit in Betrieb bleiben, nur weil dies im Interesse eines EVU ist); Strom aus erneuerbaren Energieträgern (auch aus Kraft-Wärme-Kopplungen) könnten zu fairen Bedingungen abgenommen und an interessierte Kunden geliefert werden, sodaß sich Investitionen in diesen Bereich lohnen.

So wie derzeit Konsumenten bereit sind, mehr Geld für biologisch erzeugte Nahrungsmittel auszugeben, sollten in Zukunft auch Stromabnehmer Elektrizität aus erneuerbaren Quellen („grünen Strom”) zu einem höheren als dem üblichen Tarif beziehen können, vorausgesetzt der günstigere Preis (etwa 20 Groschen)

kommt den Herstellern zugute.

„Unser Ziel wäre, daß in zehn Jahren rund drei Prozent der Stromerzeugung in Österreich aus Biomasse und Wind stammen. Die Begierung sollte dieses Mengenziel ins Gesetz übernehmen”, stellt dazu Heinz Ko-petz, Experte für erneuerbare Energieträger (siehe Furche 43/96) fest.

Ein wichtiger Aspekt einer Neuregelung müßte auch sein, Österreich vor der absehbaren Überflutung mit billigem Atomstrom zu schützen. Eine Möglichkeit, dies zu verwirklichen, wäre die höhere Besteuerung von Strom, der aus fossilen Wärme-und Atomkraftwerken kommt. Eine solche Steuer ließe sich durchaus in Einklang mit den EU-Begelungen einführen.

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