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Die Steirer unter Hochspannung

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Eine Stromleitung bewegt die Gemüter. In 20 Gemeinden hat sich die Bevölkerung gegen ihren Bau ausgesprochen. Eine Konfrontation der Argumente.

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Eine Stromleitung bewegt die Gemüter. In 20 Gemeinden hat sich die Bevölkerung gegen ihren Bau ausgesprochen. Eine Konfrontation der Argumente.

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Die 380 kV-Leitung gewährleistet eine gesicherte Stromversorgung für Jahrzehnte. In ganz Österreich und insbesondere in der Steiermark. 70 Prozent unseres Stroms kommen aus der erneuerbaren heimischen Wasserkraft. Diese umweltfreundliche Energie wird vor allem an Donau, Enns, Drau und Inn sowie an den Gletschern der Tauern erzeugt. Diesen qualitativ hochwertigen Strom verteilen wir über Leitungen in ganz Österreich.

Nur Hochspannungsleitungen befördern den heimischen Strom ohne großen Energieverlust über weite Strecken und tragen damit wesentlich zum Energiesparen bei. Aber das österreichische Hochspannungsnetz ist teilweise überlastet, besonders die Nord-Süd-Verbindung von Wien in die Steiermark.

Die Oststeiermark und der Grazer Raum werden derzeit aus dem Verbundnetz überwiegend vom Westen über die Koralpe versorgt. Eine zweite sichere Anspeisung ist daher unbedingt nötig.

Daher baut der Verbund einen modernen Leitungsring in ganz Österreich, 1.500 Kilometer lang. Mehr als 900 Kilometer sind bereits fertiggestellt. Die Leitung durch die Steiermark wird rund 80 Kilometer lang sein. Wir sichern damit die gesamtösterreichische Versorgung und lösen gleichzeitig auch die regional en Versorgungsprobleme in der Steiermark.

Der Verbund geht bei der Planu ng völlig neue Wege. Die modernen Leitungen sind wesentlich umweltfreundlicher und landschaftsscho-nender. Unsere Grundsätze sind: möglichst weg vom Siedlungsgebiet und kein Mast zuviel. In der Steiermark haben Wissenschafter vom Grazer Jöanneum Research mittlerweile die für Mensch und Umwelt verträglichste Trassenvariante erarbeitet. Sie erfüllt die Anforderungen von Natur und Mensch.

Im Burgenland, wo mit dem Bau der neuen Leitung im Einklang mit Gemeinden und Bevölkerung begonnen wurde, kann man sich selbst überzeugen: Die neuen 380 kV-Ma-sten sind nur unwesentlich höher als die alten 220 kV-Masten. Und viele Kilometer bestehender Kabel und Masten werden entweder demontiert oder auf den neuen Masten mitgeführt. In der Steiermark würden somit 60 Kilometer alter 110 kV-Lei-tungen aus der Landschaft verschwinden.

Nicht wenige Menschen haben gesundheitliche Bedenken gegen die 380 kV-Leitung. Der Verbund nimmt diese Sorgen ernst. Benom-mierte österreichische und internationale Mediziner haben festgestellt: Von der Leitung geht bei Einhaltung der in Österreich vorgeschriebenen Grenzwerte keinerlei Gefahr aus. Tatsächlich werden diese Werte bei den Verbund-Leitungen weit unterschritten. Das elektrische Feld ist geringer als unter jeder Gewitterwolke, der Magnetismus millionenfach kleiner als bei einem normalen Hufeisenmagneten.

Entgegen einer oft verbreiteten Irrmeinung dient die 380 kV-Lei-tung nicht der Geschäftemacherei mit dem Transit von Strom, schon gar nicht von Atom-strom aus maroden osteuropäischen Kernkraftwerken.

Das 380 kV-Netz wird dazu beitragen, österreichischen Strom - allein der Verbund produziert davon 50 Prozent, und davon wiederum weit mehr als 90 Prozent aus heimischer Wasserkraft - sicherer und effizienter zu österreichischen Abnehmern zu tans-portieren. Das entspricht nicht zuletzt der langjährigen Forderung der Ökologiebewegung nach Effizienzsteigerung in Stromerzeugung und -transport.

Gerade die 380 kV-Leitung ist eine echte Energiesparleitung. Sie verringert Übertragungsverluste. Allein der Teil durch die Steiermark spart jährlich so viel Strom, wie zwei Enns-Kraftwerke erzeugen oder der Bezirk Leibnitz verbraucht. Und wir ersparen uns hohe Brennstoffkosten und vermeiden Schadstoffbelastungen der Luft.

Nicht zuletzt bietet der Leitungsbau der heimischen Wirtschaft große Chancen. Mehr als 700 Millionen Schilling werden steirischen Unternehmungen zugute kommen.

Zusammenfassend läßt sich sagen: Die rot-weiß-rote Energiespar-Lei-tung des Verbund ist notwendig. Sie wird nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sowie unter Schonung von Mensch, Natur und Landschaft errichtet.

Beachtliche 380.000 Volt verbergen sich hinter der harmlosen Bezeichnung 380 kV. Eine Leitung solcher Stärke soll, wenn es nach den Plänen der Ver-bundgesellschaft geht, vom Kainachtal quer über die Oststeiermark in Bichtung Wien gebaut werden. Dies entspricht der 13fachen Stärke des herkömmlichen 110 kV Leitungsnetzes in der Steiermark.

Ergibt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer solch großdimensio nierten Leitungsanlage. Natürlich ist ein Leben ohne Strom heute undenkbar. Eine gesicherte Stromversorgung wird auch von niemandem bestritten. Aber brauchen wir eine 13fache Kapazitätserhöhung? Das Festhalten der Verbundgesellschaft an ihrem in den siebziger Jahren entwickelten Konzept eines österreichischen 380 kV-Binges unter Einsatz aller möglichen Gutachten erscheint in einem anderen Licht, wenn man die Veränderungen in Europa näher betrachtet. Mit der Liberalisierung des Strommarktes in der EU (Betriebe können sich ihre Stromlieferanten in Europa aussuchen) wird auch der Kampf um die Stromkunden bald in aller Härte ausbrechen. Die Kilowattstunde Strom wird auf dem internationalen Markt bereits für 20 Groschen angeboten, was zur Folge hat, daß die Nutzungsdauer der thermischen Kraftwerke Korneuburg und Dürnrohr 1995 nur mehr drei bzw. zwölf Wochen betragen hat. Die Verbundgesellschaft sieht deshalb im Stromtransport und -handel große Gewinnchancen.

Bedingt durch diesen Stromhandel wird auch das Atomsperrgesetz elegant umgangen und dem Atomstromtransport über Österreich so Tür und Tor geöffnet. Dies ist bereits ein Faktum und wird von den Entscheidungsträgern gar nicht mehr bestritten.

Eine Bolle besonderer Art spielt in dieser Angelegenheit auch das Wirtschaftsministerium, welches einerseits als Eigentümervertreter der Verbund AG auftritt und andererseits die Genehmigungsbescheide bis hin zur Enteignung für den Bau der 380 kV-Lei-tungsanlage des Verbundes erläßt. Dabei kommt ein Bundesgesetz zur Anwendung, das unserer Meinung nach nicht der österreichischen Verfassung entspricht und daher ehestens einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof zu untorziehen wäre.

Welche Rechte der Bürger nach diesem Gesetz hat, wird im 7 Starkstromwegegesetz 1968 Baubetriebsbewilligung deutlich: „Die Behörde hat die Bau- und Betriebsbewilligung zu erteilen, wenn die elektrische Leitungsanlage dem öffentlichen Interesse an der Versorgung der Bevölkerung oder eines Teiles derselben mit elektrischer Energie nicht widerspricht.” Bei der Festlegung der Leitungstrasse hat außerdem niemand ein Mitspracherecht, Gemeinden und Land sind lediglich „anzuhören”.

Bedenken wegen des Auftretens elektrischer und elektromagnetischer Felder und deren Auswirkungen, der Lärmbelästigung von bis zu 5Q dB, der Bildung bodennahen Ozons, wirtschaftlicher Beeinträchtigungen, Zerstörung der Umwelt durch riesige Me-tallmaste, Eingriffe in die Ökologie, Beraubung der Naherholungsfunktion großer Teile der Oststeiermark, der Wertminderung von Häusern, Grundstücken und landwirtschaftlicher Betriebe und vieles andere mehr, werden von der Behörde im Verfahren als nicht verfahrensgegenständlich zurückgewiesen oder auf den Zivilrechtsweg verwiesen. In einem Um-weltverträglichkeitsprüfungsverfah-ren (UVP) würde ein Großteil der Bedenken und Probleme behandelt werden. Auch würden größere Teile der betroffenen Bevölkerung Parteienstellung und ein Einspruchsrecht zuerkannt bekommen. Mit dem Hinweis, das Projekt sei vor Inkrafttreten des UVP-Gesetzes zur Genehmigung eingereicht worden, drückt sich die Verbundgesellschaft um die Durchführung eines ordnungsgemäßen Umweltprüfungsverfahrens. Was in der EU bei Großprojekten selbstverständlich ist, wird damit umgangen.

Eine Gesetzesinitiative zur Änderung des steiermärkischen' Naturschutzgesetzes, die von mehr als 100 Gemeinden unterstützt wird und den Zweck hat, Leitungsanlagen auf ihre Umweltverträglichkeit zu überprüfen, muß demnächst vom Landtag behandelt werden. Außerdem haben sich die Bewohner von 20 oststeirischen Gemeinden in einer Volksabstimmung am 28. länner 1996 mit einem überlegenen Votum von 93,5 Prozent der Stimmen gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Wie weit geht das Recht in Österreich noch vom Volk aus?

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