Wasserkraft für die Fisch'?

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Angesichts steigender Ölpreise boomt der Ökostrom in Österreich. Trotzdem sollte die Umweltverträglichkeit von Kleinwasserkraftwerken sorgfältig geprüft werden.

Österreich ist ein Land der Wasserkraft. Rund ein Drittel des hierzulande erzeugten Stromes wird aus ihr gewonnen. Trotz dieses hohen Wasserkraftanteils stammen knapp 30 Prozent des erzeugten Stroms aus Wärmekraftwerken, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Abgesehen von deren negativen Auswirkungen auf die Umwelt bedeuten steigende Öl- und Gaspreise im Allgemeinen auch steigende Strompreise. Doch so sehr ein rascher Umstieg auf erneuerbare Energieträger aus ökologischen und ökonomischen Gründen geboten ist, so sehr sollte auch bei dieser grundsätzlich sauberen Form der Energiegewinnung die Umweltverträglichkeit eine entscheidende Rolle spielen - eine Frage, die bei der Kleinwasserkraft in der Öffentlichkeit bisher kaum gestellt wurde.

Ganz im Gegenteil: Seit dem Inkrafttreten des Ökostromgesetzes gilt das Interesse der Kraftwerksbauer und -betreiber in hohem Maße den Kleinwasserkraftwerken: Durch fixe Tarife, die zwar niedriger sind als etwa bei der Gewinnung von Ökostrom aus Wind, Biomasse oder Sonne aber deutlich höher als der Marktpreis, wurden Projekte, die jahrelang in der Schublade gelegen waren, wieder attraktiv.

Weiterer Ausbau umstritten

Über die tatsächliche Zahl der Kleinkraftwerke in Österreich gehen die Angaben stark auseinander: Während die Interessensverteter der Kleinwasserkraft von 2.200 ins öffentliche Netz einspeisenden Kraftwerken sprechen, schätzen manche andere Experten die Zahl auf ein Vielfaches. Rund acht Prozent der gesamten erzeugten Strommenge Österreichs stammen aus Kleinwasserkraftwerken, die definitionsgemäß unter zehn mw Leistung haben, die meisten aber unter einem mw.

Der Bau neuer Kleinwasserkraftwerke wird auch von den Grünen sowie von vielen Umweltschutzorganisationen mitgetragen und als "ökologisch wünschenswert" prinzipiell unterstützt - was bei Mathias Jungwirth, Leiter des Institutes für Hydrobiologie und Gewässermanagement an der Boku Wien, auf Unverständnis stößt: "Österreich hat mit 70 Prozent einen enorm hohen Ausbaugrad der Fließgewässer mit Wasserkraftwerken. Wir haben jetzt schon zu wenig freie Fließstrecken, weshalb ich gegen den weiteren Ausbau der Fließgewässer bin." Einer der ganz wenigen naturbelassenen und von Kraftwerken verschont gebliebenen Flüsse ist die Lech in Tirol. Außerdem seien die besten Wasserkraft-Standorte bereits genutzt und so manche neue Anlage würde gebaut, um Steuern abschreiben zu können. Das Argument, dass die Kleinwasserkraft keine großen Eingriffe in die Natur bringen würde, sei für ihn nicht haltbar: "Kleinwasserkraftwerke haben massive Auswirkungen auf die Ökologie, zum Beispiel deshalb, weil jede Fischart in irgendeinem Stadium wandern muss - und zwar auch stromabwärts." Meist erfolge diese Wanderung durch den Hauptstromstrich, was meist gleichbedeutend mit den Plätzen der Turbinen sei. Die jeweilige Tötungsrate hängt sowohl von der Fischart und der Größe der Fische sowie von der Turbine ab und bewegt sich dementsprechend in einer großen Spannbreite von fünf bis nahezu 100 Prozent.

"Nicht einzelne Kleinwasserkraftwerke bedeuten einen großen Eingriff in ein bestehendes Gewässer, sondern die Summe macht die enorme Wirkung aus", betont Jungwirth. Bei der Betrachtung aller Folgen bezweifle er, ob ein großes Donaukraftwerk wirklich ein schwerwiegender Eingriff in das Gewässer sei als eine Unzahl von Kleinwasserkraftwerke, die zusammen dieselbe Strommenge erzeugen. Bei vielen Kraftwerken hintereinander komme es "teilweise zu dramatischen Änderungen des Fischbestandes". Durch die fehlende Möglichkeit zu wandern werde der Genpool kleiner. Besonders betroffen seien weit wandernde Fische wie Barben, Nasen oder Huchen.

Gefährdet: Wanderfische

Eine der wenigen Institutionen, die sich zu diesem Thema klar geäußert haben, ist die internationale Kommission zum Schutz des Rheins (iksr), in der die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland, Niederlande und Luxemburg zusammenarbeiten. Sie sieht unter anderem das Lachswiederansiedelungsprogramm "durch vorhandene Wasserkraftanlagen und dem weiteren Ausbau von (Klein-)Wasserkraftanlagen in den Rheinnebenflüssen gefährdet". Ein von der Kommission verabschiedeter Kurzbericht aus dem Jahr 2004 spricht von einem "erschreckenden Ausmaß der Schädigung von Wanderfischbeständen durch die Turbinen der Wasserkraftanlagen in Rheinnebenflüssen". In diesem Zusammenhang wird betont, dass bei allen Diskussionen um Fischaufstiegshilfen auf die flussabwärts wandernden Fische weitgehend vergessen wurde. Eine unvollständige Zählung habe ergeben, dass etwa 2000 Wasserkraftanlagen im gesamten Rheinsystem betrieben werden. Über 90 Prozent dieser kleinen Anlagen liefern Leistungen jeweils unter einem mw und seien daher energiepolitisch von geringer Bedeutung.

Eine Verbesserung der Situation der Flüsse soll die eu-Wasserrahmenrichtlinie bringen, die vor zwei Jahren in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Ein wichtiger Punkt ist die "Durchgängigkeit der Gewässer", was bedeutet, dass Wassertiere die Möglichkeit haben müssen, zu wandern. Dafür müssten Umgehungsgerinne, also mehr oder weniger große Umgehungsbäche oder -flüsse errichtet werden. Eine solche Durchgängigkeit würde enorme Einbußen für die Kleinwasserkraftbetreiber bedeuten, erklärt Peter Schubert, der als Geschäftsführer der Kleinwasserkraft Österreich die Interessen dieser Betreiber vertritt. "Vom gesamten Potenzial von derzeit vier TWh würde die Kleinwasserkraft etwa 30 Prozent verlieren, manche Betreiber sogar bis zu 50 Prozent. Man muss vermeiden, dass Österreich als Musterknabe voranreitet und uns deswegen alle anderen auslachen. "Außerdem sei zu bedenken, dass der Rückgang der Fischpopulation unter anderem auch mit Einleitungen von giftigen Wässern oder Überfischungen zusammenhänge.

Schicksal ungewiss

Ob die Wasserrahmenrichtlinie für Österreichs Flüsse Verbesserungen bringen wird, bleibt - nicht zuletzt aufgrund des Widerstandes der E-Wirtschaft gegenüber einer allzu rigorosen Anwendung - zu bezweifeln: Bei stark beeinträchtigten Gewässern soll nämlich nicht wie sonst das Verbesserungsgebot - also die Verpflichtung, Maßnahmen für einen besseren Zustand der Gewässer zu ergreifen -, sondern ein Verschlechterungsverbot gelten. Mit anderen Worten: Es darf nicht schlimmer werden als es ist. Für Helmut Belanyecz, Vizepräsident des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei und Gewässerschutz (ökf), dem Dachverband der heimischen Fischereivereine, ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Naturschutzbemühungen: "Bei 80 Prozent beeinträchtigter Fließgewässer ist für Lippenbekenntnisse und Augenauswischerei nun kein Spielraum mehr."

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