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Die berufstätige Frau in Österreich

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Im Jahre 1951 wurden In Oesterreich 3,716.665 Frauen gezählt; dies bedeutet eine Zunahme um 204.697 Personen oder knapp sechs Prozent gegenüber 1934.

Man wäre zunächst versucht anzunehmen, daß auch das Ausmaß der weiblichen Berufstätigkeit eine entsprechende Steigerung erfahren hat. Es zeigt sich aber, daß die Zahl der berufstätigen Frauen (das sind selbständig und unselbständig Berufstätige einschließlich der mithelfenden Familienangehörigen — insbesondere Ehefrauen selbständiger Landwirte — sowie jene arbeitslosen Frauen, die bereits im Berufsleben gestanden sind) sich gegenüber 1934 lediglich um 10.019 Personen auf 1,299.252 erhöht hat. Die Zunahme beträgt nicht einmal ein Prozent,

Dagegen hat die Zahl der berufslosen selbständigen Frauen (das sind hauptsächlich jene Frauen, die keine Berufstätigkeit mehr ausüben, sondern — vielfach auf Grund eines durch ihre frühere Tätigkeit erworbenen Rechtsanspruches — Pensionen, Renten oder Unterstützungen aller Art — die Arbeitslosenunterstüzung ausgenommen — beziehen oder als Witwen in den Genuß dieser Leistungen kommen, daneben aber auch solche Frauen, die von eigenem Vermögen leben) im Beobachtungszeitraum um 186.431 oder 77 Prozent zugenommen und beträgt nunmehr 429.174. Dieser bedeutenden absoluten Zunahme entspricht auch ein nennenswertes Ansteigen des weiblichen Anteils an der Gesamtzahl der berufslosen Selbständigen von 47 Prozent im Jahre 1934 auf 58 Prozent im Jahre 1951.

Die in diesen Gruppen zusammengefaßten Frauen können als „Einkommensempfänger“ schlechthin angesehen werden. Der verhältnismäßige Rückgang der Frauen, die auf Grund einer beruflichen Tätigkeit Einkommen beziehen und das relativ starke Ansteigen der Zahl jener Frauen, denen Einkommen ohne Berufstätigkeit zufließt, wird in der nachstehenden Gegenüberstellung deutlich werden.

1934 1951

abs. in % tbs. in %

Berufstätige Frauen . 1,289.23} 79 1.299.252 71 Berufslose selbständige

Frauen ...... 242.74} 15 429.174 24

Frauen ohne Berufsangabe ...... 102.275 6 94.547 5

Weibliche Einkommensempfinget .... 1,634.249 100 1,822.973 100

Während der verhältnismäßige Anteil dei berufstätigen Frauen an den weiblichen Einkommensempfängern nur mehr rund sieben Zehntel beträgt, ist jener der Einkommensempfängerinnen ohne Berufstätigkeit, alsc der Pensionistinnen, Rentnerinnen, kurzum aller Frauen, die weder von der eigenen Arbeit noch vom Einkommen ihrer Angehörigen leben, auf nahezu ein Viertel angewachsen. Die Zahl de« weiblichen Einkommensempfänger selbst hai sich um 188.724 oder rund 12 Prozent vergrößert

Es verdient vermerkt zu werden, daß dit Zahl der berufslosen Hausfrauen ohne Pension oder Sozialrente, also solcher Frauen, denen als Ehefrauen lediglich die Haushaltführung obliegt, im Beobachtungszeitraurn von 974.784 um 41.083 oder rund vier Prozent angestiegen ist.

Nicht uninteressant ist ein Vergleich mit der Familienstandsgliederung der Frauen in den Jahren 1934 und 1951.

Familienstand Anzahl der Frauen Zu- und Abnahm« 1934 1951 abs. in %

Ledig .... 1,759.465 1.587.749 — 171.716 —IC Verheiratet . . 1,315.980 1,540.835 + 224.853 + 11 Verwitwet . . 366 412 498.553 + 132.141 + 3< Geschieden . . 67.717 89.530 + 21.813 4 53

Zusammen 3,511.968 3,716.665 + 204.697 + Darunter 2394 Frauen unbekannten Familienstandes.

Nach den Ausführungen über den wachsenden Frauenüberschuß wirkt es überraschend, daß die Zahl der ledigen Frauen zurückgegangen ist, jene der Verheirateten dagegen zugenommen hat. Für die verheiraten Frauen kann unter der Annahme, daß es sich bei den bereits weiter oben zahlenmäßig ausgewiesenen berufslosen Hausfrauen durchweg um verheiratete Personen handelt, die folgende Berechnung angestellt werden:

1 934 19 3 1

Verheiratete Frauen ....... 1,315.980 1.340.833

Davon: Berufslose Hausfrauen . . 974.784 1.015.867

Berufstätige Ehefrauen . . 341.196 524.966

Wenn der Vergleich auch angesichts terminologischer Schwierigkeiten nicht als exakt gelten kann, ist das starke Ansteigen der Zahl der berufstätigen Ehefrauen dennoch unverkennbar.

Werden für 1951 die berufstätigen Frauen dem Alter nach aufgegliedert und den Frauen der jeweiligen Altersgruppe gegenübergestellt, so ergibt sich folgendes Bild:

Altersgruppen % e &#171;< 2 &#171;> e,™ S

CO u, &#171; .5 u. .5 CQ ü. -n 5

bis unter 18 Jahren 101.232 8 167.493 60

18 bis unter 30 Jahren 409.448 32 626.260 65

30 bis unter 50 Jahren 479.356 37 1,055.816 45

50 bis unter 60 Jahren 198.981 15 499.568 40

60 bis unter 65 Jahren 52.054 4 200.669 26

65 bis unter 70 Jahren 32.215 2 168.343 19

70 Jahre und mehr 24.943 2 258.813 10

unbekannt 1.023 0_2-060 — i

Zusammen 1,299.252 100 2,979-022 44

Ohne die Frauen bis unter 14 Jahren.

An dieser Errechnung fällt auf, daß noch über ein Viertel der 60- bis 65jährigen, etwa ein Fünftel der 65- bis 70jährigen Frauen sowie ein Zehntel aller Frauen, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, eine berufliche Tätigkeit ausüben. Betrachtet man dagegen die im eigentlichen „Berufsalter“ (14 bis unter 60 Jahren) stehenden Frauen, so ergibt sich, daß die Hälfte dieses Personenkreises am Berufsleben teilnimmt.

Die Verteilung der berufstätigen Frauen auf die einzelnen Wirtschaftsabteilun-g e n im Jahre 1951:

Zu- und Abnahme

Wirtschaftsabteilungen BerufstSt. Frauen gegenüber 1934 abs. in % abs. in %

Land- u. Forstwirtschaft 567.107 44 — 2.254 — 0

Industrie und Gewerbe . 354.977 27 + 37.548 4- 12

Handel und Verkehr . 128.806 10 + 22.740 + 21

Freie Berufe..... 119.315 9 + 51.409-4-76

Öffentlicher Dienst . . 39.200 3 + 17.967 + 85

Häusliche Dienste . . 75.668 6 — 96.537 — 56

unbekannt...... 14.179 1 — 20.865 —60

Zusammen . . 1,299.252 100 + 10.019 4- 1

Hierher gehört das Hauspersonal, welches gegen Entgelt „Häusliche Dienste“ verrichtet und nicht etwa auch die Hausfrauen sowie überhaupt alle unentgeltlich mit der Haushaltsführung betrauten Personen.

Nahezu die Hälfte aller berufstätigen Frauen ist in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, über ein Viertel ist in Industrie-und Gewerbebetrieben und etwa je ein Zehntel im Handel und Verkehr sowie in der Sphäre der freien Berufe , sei es selbständig oder unselbständig, tätig.

Die Zahl der weiblichen Berufstätigen in der Land- und Forstwirtschaft ist gegenüber 1934 fast unverändert geblieben, die der berufstätigen Frauen in „Industrie und Gewerbe“ sowie in „Handel und Verkehr“ ist um rund ein Achtel bzw. ein Fünftel gestiegen. Die Zahl der weiblichen Berufstätigen in „Freien Berufen“ hat sowohl absolut als auch relativ ganz bedeutend zugenommen, im „Oeffentlichen Dienst“ ist der absolute Zugang wohl etwas geringer, dafür beträgt die verhältnismäßige Steigerung 85 Prozent, Die Zahl der Hausgehilfinnen hat sich, um nahezu 1 0 0.0 0 0 (in Wien allein 70.000) vermindert und beträgt jetzt nicht

einmal mehr die Hälfte jener des Jahres 193 4.

Sehr instruktiv ist der zeitliche Vergleich des relativen Anteils der Frauen an den Berufstätigen der einzelnen Wirtschaftsabteilungen.

Berufstätige Frauen in % Wirtschaftsabteilungen der Berufstätigen

19 3 4 19 5 1

Land- und Forstwirtschaft . .-.i.r.i 47 53 Industrie und Gewerbe ...... 26 26

Handel und Verkehr ......25 30

Freie Berufe ...........i 48 39

Öffentlicher Dienst .......i 17 27

Häusliche Dienste ........ 96 99

In den Wirtschaftsabteilungen „Land- und Forstwirtschaft“ und „Freie Berufe“ haben also die berufstätigen Frauen die Mehrheit erreicht; in der Land- und Forstwirtschaft allerdings nur deshalb, weil die Zahl der männlichen Berufstätigen weitaus stärker gesunken ist als jene der weiblichen. Die Steigerung bei den freien Berufen ist dagegen beträchtlich, es kommen auf vier Männer bereits sechs Frauen.

Betrachten wir die Betriebsklassen der einzelnen Wirtschaftsabteilungen — insbesondere von „Industrie'und Gewerbe“, „Handel und Verkehr“ und „Freie Berufe“ —, so finden wir Wirtschaftsbereiche, wo die berufliche Verwendung der Frauen naturgemäß eine untergeordnete Bedeutung besitzt, so etwa im Bergbau, im Bauwesen, in der Eisen- und Metallgewinnung und -bearbeitung sowie in der Holzbearbeitung. Daneben gibt es aber Betriebsklassen, welche relative Anteile der Frauen aufweisen, die weit über jene hinausgehen, die für die entsprechenden Wirt-schaftsabteilungen mitgeteilt wurden. Betriebsklassen, in denen die Frauen die M a j o-r i t ä t besitzen:

Weibliche Berufstätige Betriebsklassen in %

der Berufstätigen Rechts- und Wirtschaftsberatung ...... 71

Textilbetriebe............... 64

Gesundheits- und Fürsorgewesen • 63

Hotel-, Gast- und Schankbetriebe ...<•<. 62

Reinigungswesen............. 60

Bekleidungsbetriebe ............ 54

Abschließend sei noch die soziale Stellung der berufstätigen Frauen im Jahre 1951 durch folgende Aufstellung beleuchtet:

Berufstätige Zu- u. Abnahme

Soziale Stellung Frauen gegenüber 1934

abs. in % abs. in %

Selbständige ..... 149.938 11 + 5.361 + 4

Mithelfende Familienangehörige ..... 427.485 33 + 17.894 + 4

Unselbständige .... 721.829 56 — 13.236 — 2

darunter: Angestellte . 226.360 17 + 65.091 + 40

Arbeiterinnen 474.031 37 — 85.093 — 15

Lehrlinge . 21.438 2 4- 6.766 + 46

Zusammen . 1.299.252 100 + 10.019 + 1

Weit mehr als die Hälfte aller weiblichen Berufstätigen ist somit selbständig, das heißt als Angestellte, Arbeiterinnen und Lehrlinge erwerbstätig, ein Drittel machen die mithelfenden Familienangehörigen aus, während der verhältnismäßige Anteil der selbständigen Frauen nur rund ein Zehntel beträgt. Die „bedeutende“ Zunahme der weiblichen Angestellten muß mit Vorsicht aufgenommen werden. Zweifellos ist die Zahl der weiblichen Angestellten seit 1934 gestiegen, doch nicht in diesem Ausmaße, weil verschiedene berufliche Tätigkeiten heute zum Unterschied von 1934 den Angestelltenberufen zugezählt werden. Lediglich die Tatsache der Z u-nähme der weiblichen Lehrlinge um fast die Hälfte kann ohne Einschränkung hingenommen werden.

Aufschlußreich ist die Verteilung der weiblichen Berufstätigen auf verschiedene Betriebsklassen nach der Art ihrer sozialen Stellung. Von den selbständig berufstätigen Frauen ist mehr als die Hälfte, nämlich 78.865 oder 53 Prozent, in der Land- und Forstwirtschaft anzutreffen, 27.212 oder 18 Prozent sind in der Betriebsklasse „Handel“, weitere 10 Prozent in den Bekleidungsbetrieben und etwa 8 Prozent sind in Hotel-, Gast- und Schankbetrieben in selbständiger Position tätig. Der Rest von etwa 11 Prozent entfällt auf die übrigen Betriebsklassen. Beruflich selbständige Frauen sind hauptsächlich Bäuerinnen, Inhaberinnen der mannigfachen Detailhandelsgeschäfte und der Betriebe des Beherber-gungs- und Schankgewerbes sowie Schneidermeisterinnen und Modistinnen.

391.779 oder 92 Prozent aller weiblichen mithelfenden Familienangehörigen sind in der Land- und Forstwirtschaft tätig. Daneben finden sich „größere'' Gruppen nur noch beim Handel sowie in Hotel-, Gast- und Schankbetrieben.

Für die unselbständig berufstätigen Frauen ist keine Betriebsklasse so bedeutend wie die Land- und Forstwirtschaft für die vorgenannten sozialen Kategorien. Immerhin sind von den weiblichen Unselbständigen noch 13 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft tätig; 11 Prozent der weiblichen Unselbständigen sind Hauspersonal, je 9 Prozent entfallen auf Handels- und Textilbetriebe, 8 Prozent auf Bekleidungsbetriebe, 6 Prozent sind im Gesundheits- und Fürsorgewesen und je 5 Prozent im öffentlichen Dienst sowie in der Betriebsklasse „Unterricht, Bildung, Kunst, Unterhaltung“ beruflich tätig. Das restliche Drittel entfällt auf die übrigen Betriebsklassen.

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