Wie war das damals in Nürnberg?

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Der große Nürnberger Prozess gegen die deutschen "Hauptkriegsverbrecher" begann am 20. November 1945, dauerte zehn Monate und endete mit 12 Todesurteilen, sieben Haftstrafen von zehn Jahren bis Lebenslang und drei Freisprüchen.

Jahrzehntelang wurde vom Nürnberger Prozess kaum gesprochen. Nun ist er wieder in aller Munde. Er nimmt dem Verfahren gegen Slobodan MiloÇsevi´c seine unangenehme Erst- und Einmaligkeit. Man tut sich leichter, wenn man auf ein Vorbild verweisen kann. Damit teilt dieser Prozess das Schicksal vieler großer Ereignisse, aber auch historischer Persönlichkeiten. Man holt sie hervor, wenn man sie braucht. Man vergisst sie, wenn man sie nicht braucht. Man schweigt sie tot, verdrängt, tabuiert sie, wenn die Erinnerung peinlich ist. Der Nürnberger Prozess war lange genug Peinlichkeit zum Quadrat. Jetzt wird er plötzlich wieder abgestaubt und hergezeigt.

Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass er tatsächlich wichtige Lehren für die Ankläger und Richter des Slobodan MiloÇsevi´c bereit hält. Manches geriet in Vergessenheit, manches wurde schon damals nicht zur Kenntnis genommen. Man legt dem Nürnberger Prozess gern zwei große Schönheitsfehler zur Last. Der eine ist die Tatsache, dass ein Tribunal der Sieger über die Politiker und Militärs eines besiegten Landes zu Gericht saß. Die alliierten Ankläger brachen diesem Einwand geschickt die Spitze ab: In Nürnberg stand kein gegen das deutsche Volk begangenes Verbrechen, sondern ausschließlich die ganze Palette der gegen andere Völker begangenen Untaten zur Debatte. Anderenfalls wäre "Hitlers Steigbügelhalter" Franz von Papen in Nürnberg schwerlich freigesprochen worden. Rudolf Heß wäre möglicherweise trotzdem mit dem Leben davongekommen. Zwar war er (bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges der einzige) "Stellvertreter des Führers" und damit formal auch für die Verfolgung der Juden in Deutschland und die Konzentrationslager mit verantwortlich. Aber die Papiere, die er unterschrieben hatte, zählten zum harmloseren Teil des vorgelegten Beweismaterials. Seine Mitarbeit an "Mein Kampf" hatte sich auf bescheidene stilistische Tipps beschränkt und die Ratschläge, die er Hitler gegeben hatte, sofern dieser sich welche geben ließ, hatten immer noch zu den vernünftigeren und menschlicheren gezählt.

Die Beschränkung auf internationale Verbrechen bedeutete eine Stütze für die Legitimität des Tribunals. Alles, was MiloÇsevi´c zur Last gelegt wird, hat sich im Bereich der Staaten zugetragen, die aus dem Zerfall Jugoslawiens hervorgegangen sind. Doch da sie international anerkannt waren, handelte es sich auch bei den serbischen Gräueln gegen Kroaten, Bosnier und so weiter um Verbrechen gegen andere Völker. MiloÇsevi´c hat auch genug Verbrechen gegen das eigene, serbische Volk begangen, doch wenn sich das Haager Gericht an das Vorbild hält, wird es diese ausklammern.

Show der Ankläger

Der zweite Schönheitsfehler waren die "rückwirkenden Anklagepunkte". Das Nürnberger Verfahren hat sich dem politischen Gedächtnis des 20. Jahrhunderts als jener Prozess eingegraben, in dem sich Besiegte verantworten mussten, weil sie einen Angriffskrieg geführt hatten. Andere Länder anzugreifen sei zwar keine lobenswerte Handlung, aber zur Zeit der Tat nach dem Völkerrecht nicht verboten gewesen, so wurde damals in Deutschland vorzugsweise von nationaler Seite gegen das Urteil argumentiert. Dabei wurde geflissentlich übersehen, dass sich die Angeklagten zwar gegen diesen Vorwurf verteidigen mussten, doch wurde kein einziger deswegen aufgehängt, und lediglich gegen Rudolf Heß fiel dieser Anklagepunkt entscheidend ins Gewicht.

Der größte Prozess aller Zeiten wurde nach angelsächsischen Regeln geführt, als Kampf zwischen Anklägern und Verteidigern, wobei der Vorsitzende, der britische Lordrichter Lawrence, wortkarg, aber souverän das Verfahren führte und die anderen Richter sich im Wesentlichen auf das Zuhören beschränkten. Die Ankläger hatten über ein Jahr lang ihre große Show, über ihre Auftritte berichteten weltweit die Zeitungen und Rundfunkstationen, so dass es tatsächlich so schien, als würden sie das Geschehen dominieren. Von den Richtern drang kein Wort nach außen. Kein Wunder also, wenn der Nürnberger Prozess bereits von den Zeitgenossen als politisches Strafgericht erlebt wurde und so auch in Erinnerung blieb. Als solches begann er ja auch tatsächlich, und zwar mit gewaltigem Getöse.

Die Urteile fielen aber mit der einzigen Ausnahme Heß so aus, als hätte es das Gericht mit klassischen Mordanklagen zu tun gehabt. Dies konnte aber bis zur Bekanntgabe der Strafen niemand vorhersehen. Das Pokerface der Richter machte es den Verteidigern unmöglich, zu erkennen, wie sie ihre Aufgabe auffassten. Die westlichen Mitglieder bildeten die Mehrheit des Tribunals und waren allesamt gestandene Zivilisten und Richter mit großer Erfahrung. Noch in seinem Schlussplädoyer für den Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl befasste sich Professor Jahrreiß ausschließlich mit den Anklagepunkten Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden. Er ahnte noch immer nicht, dass sein Mandant letztlich wegen seiner Mitwirkung an Hitlers Mordbefehlen hängen würde. Jodl äußerte zwar Einwendungen gegen Hitlers "Kommissarbefehl", gefangene sowjetische Kommissare zu erschießen, fiel aber alsbald um; er unterschrieb den "Kommandobefehl", uniformierte alliierte Soldaten, die hinter den deutschen Linien gefangen wurden, zu erschießen; er schlug in einer handschriftlichen Notiz vor, man ziehe die Ermordung abgesprungener alliierter Flieger "am besten als Vergeltung auf".

Auch Feldmarschall Wilhelm Keitel endete nicht wegen der Führung eines Angriffskrieges am Galgen, sondern wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er ordnete an, in den besetzten Gebieten verdächtige Zivilisten zu erschießen und unterschrieb unter anderem einen Befehl, die Wehrmacht habe mit Terrormaßnahmen vorzugehen, gesetzliche Bestrafung könne nicht genügen. Dem Zeugen Lahousen eröffnete er im Führerzug, die polnische Intelligenz, der Adel und die Juden müssten ausgerottet werden. Er sagte zu allem ja und unterschrieb alles - daher sein Spitzname in der deutschen Generalität: "Lakeitel".

Ein Statut wie das des Nürnberger Gerichtshofes, gegen das sich unmittelbar nach dem Krieg kein Verteidiger mit Chance auf Erfolg auflehnen konnte, gibt es freilich im Fall MiloÇsevi´c nicht. Dies mag den Richtern manchen unangenehmen Augenblick bescheren. Einer der Eckpunkte des Statuts war das sogenannte Tu-quoque-Verbot ("Du-auch-Verbot"). Den Angeklagten und ihren Verteidigern war strikt jede Argumentation untersagt, die darauf hinauslief, ein den Angeklagten gemachter Vorwurf treffe auch die andere Seite. In Nürnberg standen ausschließlich die Verbrechen der angeklagten Hauptkriegsverbrecher zur Debatte. Über nichts anderes durfte geredet werden.

Man wird MiloÇsevi´c in Den Haag vielleicht nicht endlos reden lassen. Aber man kann ihm schwerlich verwehren, über alles zu reden, worüber er reden will. Und wo läge das in Nürnberg verbotene "Du auch!" beziehungsweise "Jener auch!" näher als in einem Verfahren wegen der Morde und Massenmorde auf dem Balkan? Doch in einem moralisch nicht unwesentlichen Punkt ähnelt der Prozess in Den Haag dem in Nürnberg: Nie zuvor hatten so wenige Männer so viel Leid, so viel Entsetzen zu verantworten gehabt. Nie zuvor war die Schuld Angeklagter schon vor dem Prozess für alle Welt so sichtbar. Das Europa des Jahres 2002 ist mit der Welt von 1945 nicht zu vergleichen. Aber mit MiloÇsevi´c sitzt zum ersten Mal wieder in Europa ein Mann mit einer in vergleichbarer Weise "für alle Welt sichtbaren" Schuld auf der Anklagebank. Auch wenn mancher neben ihm sitzen müsste, aber (noch?) nicht sitzt, womit nicht nur Serben gemeint sind. Ob Nürnberg 1945 oder Den Haag 2002: "Für alle Welt sichtbare Schuld" bedeutet für ein Verfahren nicht nur einen Rückhalt, sondern auch eine schwere Hypothek. Nämlich die Verpflichtung, es mit den Beweisen genau zu nehmen. Die Nürnberger Richter hatten einen gewaltigen Vorteil: Das Beweismaterial war überwältigend.

Aus erster Hand

Der Prozess begann wenige Monate nach Kriegsende. Viele Jahre vor der wissenschaftlichen Erschließung der NS-Zeit und der ersten großen Welle zeitgeschichtlicher Literatur wurde er durch seinen Widerhall, die Ausführlichkeit der Beweisführung und die Veröffentlichung der Protokolle im vollen Wortlaut in vier Sprachen zur frühesten allgemein zugänglichen Informationsquelle über die NS-Verbrechen. Neonazis und Nationalisten empfanden ihn als nationale Schmach und machten ihn nach Kräften herunter. Das könnte auch dem Haager Verfahren in Serbien widerfahren. Trotzdem ist die Bedeutung des Nürnberger Prozesses für die Information der Deutschen über den Nationalsozialismus aus allererster Hand unermesslich. Auch das Verfahren gegen MiloÇsevi´c könnte auf lange Sicht eine solche Wirkung haben - wenn das Gericht genug überzeugendes Beweismaterial beibringt.

Fortsetzung in der nächsten Ausgabe der furche im Feuilletonteil: "Nürnberg - anders als geplant"

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