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Ein Traum wird wahr!
Seit 1971 - also seit zehn Jahren - ringen Österreichs Schülervertreter um das SVG (Schülervertretungsgesetz: es soll die überregionale Schülervertretunggesetzlich verankern). Nun hat unser vielgeliebter Fred Sinowatz tapfer den Entschluß gefaßt (mit einigen Streikdrohungen mußten wir ihn ein bißchen dazu anspornen), es uns zu geben - und zwar nicht, wie er es wollte, sondern in vielen Punkten, wie wir Schüler es wollten.
Wie sieht dieses Schülervertretungsgesetz, das im Jänner 1981 vom Parlament verabschiedet wurde, nun aus? •
Der Regierungsentwurf von Minister Sinowatz sah folgende, für uns Schüler inakzeptable, Regelungen vor (mit dem Rest waren wir einverstanden):
1) Ein statt drei Landesschulsprecher: dieser eine Landesschulsprecher wäre erstens heillos überfordert, zweitens wäre er nicht für alle Probleme gleich kompetent. (Wie soll ein Gymnasiast die Probleme von Berufsschülern kennen?)
2) Arbeit der überregionalen Schülervertreter nur in unterrichtsfreier Zeit: für einen HTL-Schüler praktisch eine Unmöglichkeit; längere Sitzungen wären unmöglich.
3) Briefwahl: die Zeit vor der Wahl ist für uns (leider) oft die einzige Möglichkeit, uns kennenzulernen. Da sich die Schulsprecher eines Landes kaum kennen, käme eine Briefwahl einer Lotterie gleich.
4) Wahl der überregionalen Schülervertreter am Jahresende: dies ist besonders für einjährige Fachschulen usw. ein Problem, aber auch für alle anderen Schulen, da die Schüler von einem Schülervertreter vertreten werden, den sie unter Umständen noch gar nicht wählen konnten, weil sie noch eine andere Schule besuchten.
Jugendorganisationen dürfen beim BSB (Bundesschülerbeirat) nicht mehr dabei sein: Wenn man sich die Liste der Anträge von den vergangenen Jahren ansieht, merkt man, daß mehr als die Hälfte von Jugendorganisationen gestellt werden. Warum? Erstens haben sie häufig einen besseren Kontakt zur Basis als die Landesschulsprecher, zweitens kennen sie ihre Vorgänger, die sie in die Materie eingeführt haben, was bei Landesschulsprechern ‘meist nicht der Fall ist, und bringen damit eine gewisse Kontinuität in den BSB. Das ist wichtig, denn sonst passiert es, daß alte Probleme von Grund auf wieder diskutiert werden, anstatt vom Erreichten aus weiter aufzubauen.
In Punkt 1 und 3 gab Minister Sinowatz ganz nach, in Punkt 2 einigten wir uns, daß der, der eine Schule besucht, freigestellt wird, der „Besuchte“ muß jedoch unterrichtsfrei haben, bzw. das Gespräch muß im Rahmen einer Klassensprecherkonferenz stattfinden. Praktisch haben wir auch in diesem Punkt unser Ziel erreicht. Bei Punkt 4 und 5 blieb der Unterrichtsminister hart, d. h., wir werden den LSB (Landesschülerbeirat), den Landesschulsprecher usw. schon Ende dieses Schuljahres für nächstes Jahr wählen, und die Jugendorganisationen (KSJ, ÖGJ, SJ, JVP, MKV…) sind ab Herbst 1981 nicht mehr dabei. Nur ein kleiner Trost bleibt: der BSB kann Gäste einladen und darin liegt die Chance für engagierte Jugendgruppen, doch noch gebraucht zu werden.
Sicherlich wird es wichtig sein, gerade bei Punkt 4, das BMfUK immer wieder vor den Kopf zu stoßen und zumindest für ein- oder zweijährige Schulen eine Ausnahmeregelung herauszuhandeln. Trotz einiger Mängel bin ich persönlich froh, daß wir ab Herbst 81
nicht mehr vom „guten Willen“ der Landesschulräte und des Unterrichtsministers abhängen und doch ein Gesetz haben, auf das sich bauen läßt.
stellv. Bundesschulsprecher Aus der Wiener Jugendzeitschrift „Ping Pong“
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