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Unierte Kirche lebt weiter im Untergrund
Der Sonderbeauftragte desVatjkans für Osteuropa, Erzbischof Luigj Poggi, besuchte Ende’Juni zum vierten Mal Rumänien, um mit Vertretern der Kirche wie des staatlichen Kirchenkon- trollamtes zu verhandeln. Die rumänischen Zeitungen und Rundfunkstationen beschränkten ihre Berichterstattung auf die dürre Meldung seiner Ankunft.
Zwischen Rumänien und dem Vatikan steht nach wie vor die Liquidierung der Rumänisch-Unierten Kirche unmittelbar nach dem Krieg. Wie auch in den ostpolnischen und karpato- ukrainischen Gebieten wurde die katholische Kirche des slawischen Ritus nach dem Einmarsch der Sowjets mit der orthodoxen Kirche „wiedervereint“, doch besteht sie in Rumänien im Untergrund weiterund soll heute rund 1,5 Millionen Gläubige zählen. Priester, die einen weltlichen Beruf ausüben, zelebrieren im geheimen und spenden Sakramente. Es soll noch fünf upievte.pi höfe4Iw,Ijand gębęp, von denen einige im’ Untergrund, aktiv sind* doch haben* sie keine iüöglich- • keit, mit den Vertretern des Vatikans in Kontakt zu treten.
Im Zuge der Helsinki-Nachfolgekonferenz in Belgrad setzte sich der vatikanische Delegierte für eine Wiederzulassung der Unierten in den Oststaaten ein. In Rumänien hatte sich bereits als Folge der Dokumente von Helsinki ein „Komitee zur Rettung der unierten Kirche“ gebildet, das sich zur Fortsetzung des Dialogs mit der orthodoxen Kirche bekennt, aber erreichen will, daß die zwangsweise Vereinigung wieder aufgehoben wird.
Die (römisch-)katholische Kirche in Rumänien hat ihre Schwerpunkte vor allem in jenen Gebieten, die stärkere deutsche oder ungarische Minderheiten aufweisen, also in Siebenbürgen oder im Banat. Die einzigen amtierenden Oberhirten sind der schon sehr alte Bischof von Alba Julia, Aaron
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Marton, dem ein Weihbischof, Antai Jakob, zür Seite steht. Alle anderen Bit stümer - Szatmär (Šatu Mare), Temes- vär (Timisoara), Großwardein (Oradea), Ia§i und Bukarest - werden nur von Vikaren verwaltet.
Die Kontrolle durch den Staat ist streng, der jeweilige Diözesanoberste darf keinen Priester zum Pfarrer ernennen oder ihn versetzen, ohne daß das Kultusministerium einwilligt. Die Kirche hat keinerlei Publikationsmöglichkeiten, selbst ein liturgischer Kalender muß die staatliche Zensur passieren. Die Annahme von finanzieller Hilfe au? dem Ausland ist verboten. Als die deutschen Katholiken nach dem Erdbeben von 1977 für den Wiederaufbau der beschädigten Kirchen und Pfarrhöfe sammelten, konnte das Geld nicht überwiesen werden, weil die Regierung keine Zustimmung gab.
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