Einfach totgefahren

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Nirgendwo sonst im Leben gibt es so viel Gewalt wie auf unseren Straßen. Muß es härtere Strafen gegen jene geben, die Unheil anrichten?

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Nirgendwo sonst im Leben gibt es so viel Gewalt wie auf unseren Straßen. Muß es härtere Strafen gegen jene geben, die Unheil anrichten?

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Mit 1,6 Promille Alkohol im Blut setzt sich der 38jährige Kärntner ans Steuer und tritt kräftig aufs Gaspedal. Die zwei Fußgängerinnen, die er kurz darauf niederfährt, haben keine Chance. Eine der Frauen wird auf das Dach eines Gartenhauses katapultiert, wo sie erst am nächsten Tag ein Suchhund der Polizei findet.

Das ist nur eine Momentaufnahme aus einer der zahllosen Tragödien, die sich Tag und Nacht auf Österreichs Straßen abspielen. Im Vorjahr wurden 2.465 der rund 40.000 Unfälle mit Personenschaden nachweislich durch Trunkenheit verursacht. Rechnet man die Dunkelziffer mit ein, so dürften nach Erhebungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit rund 25 Prozent aller tödlichen Unfälle in Zusammenhang mit Alkohol stehen. Die Chancen, durch die "Waffe" Auto verletzt oder gar getötet zu werden, sind hoch.

Die Schlagzeilen über solche "Mörder hinterm Steuer", wie der Boulevard sie gerne nennt, sind meist rasch vergessen. Erst Berichte über die Gerichtsurteile bringen die Ereignisse wieder in Erinnerung.

Wie hoch wird die Strafe im obigen Fall sein? Ein paar Monate Gefängnis, vielleicht ein Jahr? Oder überhaupt nur eine Geldstrafe?

Im Fall jenes schwer alkoholisierten Lenkers, der auf der Westautobahn in den Bus einer jungen Basketballmannschaft raste, gab es 18 Monate Haft für drei tote junge Leute. Drei Jahre wären als Höchststrafe möglich gewesen. Den gebrochenen Angehörigen stand die Fassungslosigkeit ins Gesicht geschrieben. "Jeder Hühnerdieb bekommt mehr!" stammelte eine Frau.

Wer tief betroffen oder verbittert ist, dem fällt es schwer, hier gelassen zu bleiben. Aber sind solche Strafen für das Verursachen entsetzlicher Autounfälle nicht tatsächlich viel zu gering? Solche Urteile rufen immer wieder Kopfschütteln hervor: Mit welchem Maß wird hier gemessen? Ein paar Monate Gefängnis für das Totfahren von Menschen? Ist das eine "gerechte" Rechtsprechung? Der Vergleich mit den Vermögensdelikten zeigt es noch deutlicher: für einen simplen Einbruchdiebstahl drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Bei Trunkenheit am Steuer mit schlimmen Folgen urteilen die österreichischen Gerichte ohnehin hart, entgegnen Juristen auf entsprechende Fragen. Meist werden unbedingte Freiheitsstrafen zwischen drei und zwölf Monaten verhängt. Das sei nicht wenig im internationalen Vergleich. Außerdem sei ein Verkehrsunfall (unter Alkoholeinfluß) kein Vorsatzdelikt, sondern "nur" ein Fahrlässigkeitsdelikt, begangen aus Dummheit, Unaufmerksamkeit etc., wo das Ausmaß der Auswirkungen (Tote, Verletzte) nur vom Zufall abhängt. Da liegen, juristisch gesehen, Welten dazwischen. Eine vorsätzliche Tat, wie bespielsweise ein Einbruch oder Mord, wird härter geahndet als eine Fahrlässigkeit.

Nun steigt ja in der Tat kaum jemand in sein Auto, um einen anderen vorsätzlich umzubringen. Die angedrohten Strafen sind offensichtlich aber nicht geeignet, "leidenschaftliche" Autofahrer von Heurigenseligkeit abzuhalten. Zu viele - 95 Prozent aller Alko-Lenker sind Männer zwischen 15 und 34 Jahre - schalten immer noch vor dem Trinken oder hinter dem Lenkrad einfach ihr Gewissen und ihren Verstand ab, gehen jedes Risiko ein und wollen nicht wahrhaben, daß sie sich maßlos selbst überschätzen.

Immerhin: Die neue 0,5- Promille-Grenze sowie verstärkte Kontrollen und die Aussicht auf empfindliche Geldstrafen samt Führerscheinentzug haben sich bereits - allen Unkenrufen zum Trotz - positiv ausgewirkt. Man wird sehen, für wie lange. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit jubelt jedenfalls über einen Rückgang der Todesopfer. Im ersten Halbjahr dieses Jahres starben "nur" mehr 24 Menschen durch alkoholisierte Lenker, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es noch 45.

Trotzdem: Das krasse Mißverhältnis zwischen harten Sanktionen für Vermögensdelikte und vergleichsweise milden für Gewalt an Menschen sorgt schon seit Jahren für Unzufriedenheit. Es kann nicht sein, daß jemand, der rücksichtslos und betrunken über Österreichs Straßen jagt, Menschen tötet oder zu Krüppeln fährt, deutlich weniger riskiert als einer, der beim Einbruch ein Fenster knackt.

Eine Neubewertung der Delikte im österreichischen Strafkatalog ist längst fällig.

Wann immer diese Frage diskutiert wird, herrscht Konsens darüber, daß man auf Strafen prinzipiell nicht verzichten kann. Weniger Einigkeit besteht unter den Fachleuten, wie sich die offensichtliche Ungleichgewichtigkeit wieder austarieren läßt. Sollen die Strafen für Gewalt gegen Leib und Leben höher hinaufgesetzt, oder diejenigen für Vermögensdelikte heruntergeschraubt werden? Das hängt auch davon ab, wie der Sinn von Strafe beurteilt wird. Für die einen ist sie Sühne, für die anderen Abschreckung. Je nach Sichtweise läßt sich das Verhältnis der Strafausmaße entsprechend ausbalancieren.

Sanktionen für ein Delikt bedeuten immer eine Wertung der Schwere eines Verbrechens. Wenn Gerichtsurteile kaum oder nur mehr schwer verständlich sind, dann wirkt sich das irgendwann auf das (Un-)Rechtsbewußtsein der Österreicher aus. Die Populisten unter den Politikern wissen das nur zu genau.

Die Frage nach dem Sinn von Strafen, nach Schuld und Sühne, nach Tätern und Opfern und vielleicht auch nach neuen Formen der Wiedergutmachung muß diskutiert werden. Solche Überlegungen dürfen allerdings nicht nur zum Gegenstand von Vorlesungen an juridischen Fakultäten gemacht werden. Sie sind eine Frage des generellen gesellschaftlichen Bewußtseins.

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