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Keine Kompromisse, wenn es ums Leben geht

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CDU, CSU, SPD und FDP haben sich knapp vor den Sommerferien nach langen Auseinandersetzungen auf eine Neuregelung der Abtreibung in Deutschland geeinigt. Herausgekommen ist eine Fristenregelung mit vorgeschriebener Beratung, die die Frau zum Austragen des Kindes zu motivieren hat, die aber „ergebnisoffen” zu führen ist.

Bemerkenswerterweise wird dieser „Kompromiß” aber von vielen Seiten kritisiert. Den Befürwortern der Liberalisierung ist das Ergebnis viel zu restriktiv. So schreibt etwa „Die Zeit” (27/95): „Also gehen wir mit einem Gesetz ins nächste Jahrtausend, das Frauen immer noch zu Wesen stempelt, die beraten, belehrt, bevormundet werden müssen. Ein erbärmliches

Zeugnis für die Politik. Fristenregelung? Naja. Abtreibung ist in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straffrei. Aber sie ist rechtswidrig. Ein ' stigmatisierender Begriff mit der beabsichtigten Konsequenz, daß Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. ”

Das neue deutsche Abtreibungsgesetz als Einstieg in die Früheuthanasie?

Unzufriedenheit auch bei jenen, die sich für einen echten Schutz des ungeborenen Kindes einsetzen. Ihnen ist vor allem die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, voraussichtlich behinderte Kinder bis zur Geburt straffrei zu töten, ein Dorn im Auge. „Zumindest hier wird der Kompromiß, zu dem das (politische) Leben immer

wieder zwingt, mit dem Leben bezahlt. Vom ,Einstieg in die Früheuthanasie' sprechen die Lebensschützer...”, hält der „Rheinische Merkur” (26/95) fest.

Wird hier nicht offenkundig, daß es in der Frage des Lebensschutzes eigentlich keinen Kompromiß geben kann, sich die Geister scheiden müssen? Wer der autonomen Entscheidung der Frau den Vorrang vor allen anderen Erwägungen gibt, sieht in der Abtreibung zwangsläufig ein Recht, das der Staat abzusichern habe (durch ihre Finanzierung, durch Bestrafung von Protesten in und vor Abtreibungskliniken, wie in den USA und in Frankreich). Nur sollten es die Befürworter dieser Sichtweise viel deutlicher aussprechen: Der Staat habe im Interesse weiblicher Autonomie für die Tötung von Menschen, deren Betreuung belastend sein könnte, vorzusorgen. Das wäre eine klare Sprache. Wo Freiheit bedroht ist, müsse man (wenn auch mit Bedauern) das Töten akzeptieren.

Zwischen dieser Sichtweise und dem unbedingten Schutz des menschlichen Lebens ab der Empfängnis -eine Bechtsposition, die schon das Bö-mische Recht einnahm -, kann es keine Kompromisse geben. Alle Versuche, diesen unüberbrückbaren Widerspruch zu verniedlichen, sind nicht wahrhaftig.

Derzeit optieren die meisten Staaten verschämt für das Töten, verbergen diese tragische Änderung unseres Rechtsdenkens hinter verharmlosender Worten und verhindern so, daß sich viele Bürger ein rechtes Urteil in dieser, entscheidenden Frage bilden können. Und das ist undemokratisch.

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