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KÄRNTNER SLOWENEN FÜHLEN SICH GESTÄRKT

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Aus Jugoslawien, dem Vielvölkerstaat, entstanden Staaten mit vielen Minderheiten. In jeder ehemaligen Sowjetrepublik kämpfen heute Minderheiten um ihre Rechte. Österreich dürfte jetzt seinen Konflikt mit Italien in der Frage Südtirol beenden. Die Minderheitenpolitik gegenüber den Kärnter Slowenen hat eine neue Qualität erhalten. Ein kleiner Überblick über Rechtsentwicklung, Begriffe und konkrete Probleme in diesem Dossier. Redaktionelle Gestaltung: Franz Gansrigier

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Aus Jugoslawien, dem Vielvölkerstaat, entstanden Staaten mit vielen Minderheiten. In jeder ehemaligen Sowjetrepublik kämpfen heute Minderheiten um ihre Rechte. Österreich dürfte jetzt seinen Konflikt mit Italien in der Frage Südtirol beenden. Die Minderheitenpolitik gegenüber den Kärnter Slowenen hat eine neue Qualität erhalten. Ein kleiner Überblick über Rechtsentwicklung, Begriffe und konkrete Probleme in diesem Dossier. Redaktionelle Gestaltung: Franz Gansrigier

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Mitte April fand in Klagenfurt eine Gedenkveranstaltung statt, zu der der Verband ausgesiedelter Slowenen und die Zentralorganisationen der Kärntner Slowenen aus Anlaß der Vertreibung von 200 slowenischen Familien zur Zeit des Nazismus eingeladen hatten. Die Aussiedlung der Kärntner Slowenen begann vor SO Jahren in den frühen Morgenstunden des 14. April 1942.

Neben den Ausgesiedelten, die in Lagern des Altreiches Zwangsarbeit zu verrichten hatten, wurden viele Slowenen in Konzentrationslager verschleppt. 1943 hätten 50.000 Kärntner Slowenen in die besetzten Gebiete der Ukraine ausgesiedelt werden sollen. Der für das Deutsche Reich ungünstige Kriegs verlauf hatte dies verhindert. Am 29. April 1943 wurden in Wien 13 Slowenen aus dem Raum Zell Pfarre und Eisenkappel nach einem Volksgerichtsurteil wegen ihres Nahverhältnisses zum antinazistischen Widerstand hingerichtet.

Der bewaffnete Widerstand war die Antwort der Kärntner Slowenen auf die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen zur gänzlichen Eliminierung der Volksgruppe. In den Minderheitenschutzbestimmungen des Artikels 7 des Österreichischen Staatsvertrages aus dem Jahre 1955 sehen die Kärntner Slowenen auch ihren Beitrag zur Niederringung des Nazismus verankert.

Die schrittweise Realisierung der Bestimmungen des Artikels 7 des Staatsvertrages ermöglichte im Zuge des Aufbaus der Zweiten Republik in vielen Bereichen eine enge Zusammenarbeit zwischen der slowenischen Volksgruppe, den österreichischen Regierungsstellen und politischen Parteien. Dazwischen gab es - wie zur Zeit des Kärntner Ortstafelsturms 1972 - wieder Phasen schärfster Auseinandersetzungen.

Daß wir heute in den Beziehungen zwischen den Volksgruppen in Kärnten ein Niveau erreicht haben, das uns ermöglicht, bei verschiedenen Auffassungen bezüglich der Realisierung von Volksgruppenfragen in Zukunft noch stärker als bisher einen gemeinsamen Weg zu suchen, ist zu einem nicht unwesentlichen Teil auch den Bestrebungen der Kirche um Versöhnung und ein friedliches Zusammenleben der Volksgruppen zu verdanken.

Im Sinne des Dokuments der Kärntner Diözesansynode 1971/72 über „Das Zusammenleben der Deutschen und Slowenen in der Kirche Kärntens" waren Christen nicht nur um eine gute Zusammenarbeit innerhalb kirchlicher Strukturen, sondern auch mit großem Einsatz bestrebt, im gesellschaftspolitischen Bereich die ideellen und geistigen Voraussetzungen für einen Dialog zwischen den Volksgruppen und die Bereitschaft zu einem Miteinander zu schaffen. Das Ziel war und ist „Das gemeinsame Kämten-Skupna Koroska".

Eine wichtige Weichenstellung in Richtung Zusammenarbeit zwischen Minderheit und Bundesregierung erfolgte 1987 unter Bundeskanzler Franz Vranitzky, als Vertreter des Österreichischen Volksgruppenzentrums unter der Leitung des damaligen Nationalratsabgeordneten Karel Smolle Gespräche zwischen einer Delegation der Kärntner Slowenen und Bundeskanzler Vranitzky initiierten. Bei der Aussprache mit Kanzler Vranitzky wurde vereinbart, im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft, in der von Regierungsseite die damaligen Kanzleramtsminister Neisser und Löschnak vertreten sein würden, mit Vertretern der Kärntner Slowenen als Voraussetzung für ihren Eintritt in den Volksgruppenbeirat bezüglich ihrer Forderung im Bereich des Minderheitenschutzes Lösungsvorschläge auszuarbeiten.

Das Resultat der Gespräche fand seinen Niederschlag in einem Memorandum, in dem unter anderem die Errichtung einer zweisprachigen Handelsakademie in Klagenfurt und Vorstellungen über die Arbeit im Volksgruppenbeirat festgehalten wurden. Der Volksgruppenbeirat hat nach einem zwölfjährigen Boykott durch die Slowenenorganisationen 1989 die Arbeit aufgenommen.

Die zweisprachige Handelsakademie wurde gegründet, die Volksgruppenförderung ist gesichert, eine Erhöhung in Aussicht gestellt, die schritt-weise Gründung zweisprachiger Kindergärten wurde seitens des Bundes mit der Finanzierung einer zweisprachig geprüften Kindergärtnerin jeweils für ein Jahr mit ermöglicht und eine sonntägliche Fernsehsendung (30 Minuten) verwirklicht. Der Bundeskanzler versprach im Rahmen einer Sitzung des Volksgruppenbeirates, sich beim ORF auch für ganztägige slowenische Radiosendungen einzusetzen.

Die konsequenten Bemühungen des österreichischen Außenministers Alois Mock in der Frage der internationalen Anerkennung Sloweniens und Kroatiens als unabhängige Staaten wurden auch in der slowenischen Volksgruppe mit Aufmerksamkeit und Genugtuung verfolgt. Die richtige Einschätzung der Situation in Jugoslawien mit dem Ziel, eine Ausweitung der kriegerischen Auseinandersetzungen zu verhindern, hatte zur Folge, daß die zwölf Mitglieder der EG in der Frage Jugoslawien schließlich doch zu einem gemeinsamen Vorgehen gefunden haben.

Die Initiativen des Außenministers in der Jugoslawienfrage und sein entschiedenes Eintreten in verschiedensten internationalen Gremien für die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte hat in der slowenischen Volksgruppe das Vertrauen zu Österreich und seiner Volksgruppenpolitik gefestigt.

Eine Reihe für die slowenische Volksgruppe von der Bundesregierung bisher getroffenen Maßnahmen hat zu einem vertrauensvollen Verhältnis der Kärntner Slowenen zu österreichischen Regierungsstellen geführt. Die Kärntner Slowenen haben im Bereich des Minderheitenschutzes viel erreicht. Dies gilt vor allem für den Bereich des höheren allgemerhbildenden und berufsbildenden Schulwesens, das Angehörigen der slowenischen Volksgruppe den Abschluß des Studiums mit Reifeprüfung am Bundesgymnasium und Realgymnasium für Slowenen und an der zweisprachigen Handelsakademie in Klagenfurt sowie an der privaten fünfjährigen Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe des Konvents der Schulschwestern in St. Jakob im Rosental ermöglicht.

Der Geltungsbereich des Minderheitenschulgesetzes wurde im Pflichtschulbereich in den vergangenen Jahren erweitert und ein zweisprachiger Unterricht auch dort eingeführt, wo laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes „ein nachhaltiger Bedarf gegeben ist. Die Schulreformen der letzten Jahre brachten auch im Pflichtschulbereich eine qualitative Verbesserung der Schulorganisation und eine stärkere Förderung interkulturellen Lernens in integrierten Klassen sowie gemeinschaftsfördernde klassenübergreifende Maßnahmen. Die hohe Anzahl slowenischer Intellektueller hat zu einer starken Belebung des kulturellen Lebens der slowenischen Volksgruppe beigetragen.

Auf dem Gebiet der bildenden Kunst, des Theaterwesens, der Musik, der Chorpflege, des literarischen Schaffens, des slowenischen Verlagswesens, slowenischer Radio- und Fernsehsendungen, der Wissenschaft, mit der Herausgabe von Zeitschriften für Literatur, Kritik, kulturelle, gesellschaftliche, religiöse und interkulturelle Fragen ist eine Tätigkeit zu verzeichnen, die viel zur Stärkung des slowenischen Selbst- und Kulturbewußtseins der Kärntner Slowenen beigetragen hat. Eine Reihe von slowenischen Galerien bereichern die Kulturszene des Landes. Sie alle stehen - wie das gesamte reichhaltige Kulturleben der Kämmer Slowenen -im Dienste des friedlichen Zusammenlebens in Kärnten und der Österreichidee.

Selbstverständlich gibt es im Leben beider Volksgruppen auch offene Fragen, die einer Lösung harren (Seite 10). So die Frage der Erweiterung des Geltungsbereiches zweisprachiger Ortsbezeichnungen (jetzt gibt es zweisprachige Ortstafeln zur Gänze nur in zwei Südkärntner Gemeinden, in sechs weiteren Gemeinden gibt es zweisprachige Ortstafeln in Ortsteilen dieser Gemeinden). Teilweise offen ist auch die Erweiterung des Geltungsbereiches der Amtssprachenregelung. Derzeit ist Slowenisch als zusätzliche Amtssprache neben Deutsch in 13 von 36 zweisprachigen Gemeinden zugelassen, außerdem bei etlichen Ämtern der Bundesverwaltung.

Trotz offener Fragen kann die Antwort, ob es Fortschritte in der österreichischen Minderheitenpolitik gibt, bejaht werden.

Hofrat Dr. Valentin Inzko ist Vertreter der Kirche im Volksgruppenbeirat für Slowenen beim Bundeskanzleramt.

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