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Risikoschutz für Kinder

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Zunehmend mehr Menschen sind an einem finanziellen Risikoschutz für Angehörige interessiert. Oft eröffnen Eltern schon bei Geburt ihres Kindes diesem ein Sparbuch und zahlen monatlich einen gewissen Betrag ein, damit dann zum Beispiel nach der Matura für den jungen Menschen ein Startkapital zur Verfügung steht.

So gut gemeint dieser Plan auch ist, birgt er doch das Risiko in sich, daß der einzahlende Elternteil schon bald nach Einzahlung der ersten Beiträge sterben kann; dem Kind verbleibt dann nur sehr wenig Geld. Eine Lebensversicherung vermag auch die finanziellen Folgen dieses Risikos abzudek-ken (siehe Seite 19).

Im Rahmen der Ausstattungsversicherung oder Studiengeldversicherung wird dem jungen Menschen zu einem bestimmten Ereignis beziehungsweise Zeitpunkt auf jeden Fall das Startkapital in der vollen vereinbarten Höhe zur Verfügung gestellt, auch wenn der Versicherungsnehmer schon nach Zahlung der ersten Monatsprämie gestorben ist.

Reine Ablebensrisikoversicherungen hingegen stellen den Hinterbliebenen sofort nach Ableben des Versicherten ein Kapital oder eine Hinterbliebenenrente zur Verfügung. Die Er- und Able-bensversicherung (gemischte Lebensversicherung) ist eine Kombination der Altersvorsorge des Versicherten mit der Hinterbliebenenvorsorge.

Der zweitwichtigste Eigenvorsorgebereich ist die private Krankenversicherung. Es gibt in Osterreich 2,8 Millionen versicherte Risken in dieser Sparte. Daß diese Form der Eigenvorsorge künftig noch eine weitere Bedeutungssteigerung erfahren wird, ist einfach zu erklären.

Der wachsende Anteil an älteren Menschen bewirkt, daß auch in der gesetzlichen Krankenversicherung das Umlageverfahren nicht mehr voll funktionsfähig bleibt, weil immer weniger Erwerbstätige die Gesundheitskosten für immer mehr Pensionisten aufbringen müssen. Zum Unterschied zur Pensionsversicherung, wo eben zahlenmäßig mehr Pensionsbezieher immer weniger Erwerbstätigen gegenüberstehen, kommt bei der Krankenversicherung noch ein weiteres erschwerendes Moment zum Tragen — der ältere Mensch ist auch viel krankheitsanfälliger als der jüngere.

Aber auch für Erwerbstätige gibt es gewichtige Gründe zum Abschluß einer privaten Krankenversicherung. Ähnlich wie diese Menschen für ihre Erholung im Urlaub ein komfortables Hotel beanspruchen, möchte ein großer Teil dieser Personen im sensiblen Bereich größerer Gesundheitsstörungen nicht auf den Komfort der Sonderklasse verzichten. Für ihren Genesungsprozeß benötigen diese Menschen eben eine geistig-seelisch-körperliche Harmonie, die ihnen im Rahmen einer wohnlichen Atmosphäre, das heißt Sonderklasse in der Art eines komfortablen Hotelzimmers mit Telefon, Radio, Fernseher, Minibar, Dusche/WC, eher geboten wird, als in der noch so sicheren — aber unpersönlichen — Atmosphäre eines Krankensaales.

Für jüngere Menschen, die sich hauptsächlich nach Unfällen in stationäre Pflege eines Spitals begeben müssen, gibt es äußerst kostengünstige Vorsorgemöglichkeiten, die für einen Sonderklasse-Aufenthalt nur nach Unfällen aufkommen.

Alljährlich ereignen sich in Osterreich rund 700.000 Unfälle. 500.000 davon entfallen auf den Freizeitbereich. Da die staatliche Unfallversicherung im allgemeinen nur für Berufs- und Wegunfälle aufkommt, muß die hier bestehende Lücke im Sozialnetz über die Eigenvorsorge abgedeckt werden.

Die private Unfallversicherung besitzt eine variantenreiche Produktpalette, die von den Leistungen bei Dauerinvalidität beziehungsweise Unfalltod bis hin zu finanziellen Zuschüssen bei Spitalsaufenthalten nach Unfällen und so weiter reicht.

Auf Maßnahmen zur Eigenvorsorge wird in Zukunft jedenfalls kaum mehr jemand gänzlich verzichten können.

Der Autor ist Lektor für Geschichte des Versicherungswesens an der Universität Wien.

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