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„Happy Pepi junior” als Polit-Dumbo

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Bereits nach einer Woche vergaß „Happy Pepi junior” seinen guten Vorsatz, erst nach entsprechender Einarbeitung im Ressort zu Grundsätzlichem Stellung zu nehmen, und führte sich auf wie der sprichwörtliche Elefant im politischen Porzellanladen. Welcher Teufel hat Andreas Staribacher geritten, ausgerechnet mit jenem Vorschlag seines Vorgängers die Diskussion über das Rudget 1996 zu eröffnen, für den Ferdinand Lacina wochenlang durch die Watschengasse von Opposition und Medien mußte? Selbst wenn die volle Re-steuerung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sachlich völlig unbestritten wäre, war es ein unverzeihlicher Fehler, damit die unglückliche Diskussion über das Sparpaket ohne

jegliche Innovation wieder aufleben zu lassen. Hätte die Obmannsuche der ÖVP nicht gerade alles andere überlagert, „Unhappy Andy” hätte möglicherweise sein eben erst angetretenes Amt wieder zurücklegen müssen.

Die volle Besteuerung von 13. und 14. Gehalt ist aber auch sachlich umstritten - zumindest in der konkreten österreichischen Situation. Das Hauptargument der Befürworter lautet: Der fixe Steuersatz von sechs Prozent entzieht ein Sechstel des Einkommens der Unselbständigen der Progression, das sei unsozial, weil dadurch die Bezieher hoher Einkommen für das Weihnachtsund Urlaubsgeld prozentuell gleich viel (eben sechs Prozent) Steuer zahlen wie Mindestlohnempfänger.

Aber eben nur für Weihnachtsund Urlaubsgeld. Betrachtet man die gesamte Steuerleistung, dann schlägt die Steuerprogression trotz dieser Begünstigung höherer Einkommen ganz gewaltig zu. Nach sieben Jahren ohne Tarifanpassung sind mittlere Einkommensbezieher alleine durch die Inflationsanpassung der Einkommen in Progressionsstufen hineingewachsen, die nie für sie gedacht waren. Denn trotz der Begünstigung für den 13. und 14. Bezug zahlt man in Österreich für ein hohes Einkommen ein Vielfaches an Steuer wie für ein niedriges.

Wer brutto 10.000 Schilling pro Monat verdient, zahlt pro Jahr rund 10.000 Schilling Lohnsteuer. Bei einem Ein-

kommen von 30.000 Schilling zahlt man bereits 60.000 Schilling Steuer, also das Sechsfache. Für 50.000 Schilling macht die Steuer bereits das Vierzehnfache, und für 100.000 Schilling macht die Steuer - für alle 14 Gehälter zusammen - das 43fache (430.000) aus.

Will man Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus grundsätzlichen, steuersystematischen Überlegungen voll besteuern (wofür es, siehe den Beitrag von Herbert Kohlmaier in der furche Nr. 16/Seite 2, gute Gründe gibt), wird man vorher den Tarif gewaltig absenken müssen. Sonst wiederholt sich das gescheiterte schwedische Experiment. Ob dann aber mehr als ein Körberlgeld für's Budget übrigbleibt, das die ganze Aufregung lohnt?

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