Identitätspolitik
DISKURSGleichstellung in der Filmförderung: Revolution und Fairness
Dass Frauen die gleichen Möglichkeiten erfahren sollen wie Männer, darüber sind sich auch in der österreichischen Filmbranche alle einig. Nur über den „fairen Weg“ gehen die Meinungen auseinander. Etwa zur 50/50-Quote bei Filmförderungen und dem „Gender- und Diversity-Lektorat“, welches das ÖFI zur Beurteilung der Einreichungen heranzieht.
Dass Frauen die gleichen Möglichkeiten erfahren sollen wie Männer, darüber sind sich auch in der österreichischen Filmbranche alle einig. Nur über den „fairen Weg“ gehen die Meinungen auseinander. Etwa zur 50/50-Quote bei Filmförderungen und dem „Gender- und Diversity-Lektorat“, welches das ÖFI zur Beurteilung der Einreichungen heranzieht.
Erstaunlicherweise war #alleshalbehalbemachen in der sogenannten Quotendiskussion zur österreichischen Filmförderung bis jetzt noch kein verwendeter Hashtag. Ohnehin wäre er keinesfalls ironisch zu verstehen. Die lange dauernde Debatte darüber, wie bzw. ob eine geschlechterbasierte Gleichstellung bei der Vergabe der Fördermittel realisiert werden soll, wenn doch die künstlerische und, man möge realistisch bleiben, wirtschaftliche Qualität eines eingereichten Projektes auch beim Österreichischen Filminstitut (ÖFI) als das wichtigste Kriterium zur Finanzierungsbewilligung behauptet wird, hat in der Branche ihre Spuren hinterlassen, Gräben gezogen und die Fronten verhärtet.
Am Dienstag vergangener Woche fand die Diskussion ein vorläufiges Ende. Da nämlich hat der Aufsichtsrat des ÖFI, des größten Filmförderungsinstituts des Landes, aus drei unterschiedlichen Modellen zur Förderung von Frauen im Film mit einer Zweidrittelmehrheit die vom BMKÖS (Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) eingebrachte „Gleichstellungsnovelle“ (50/50-Quote) beschlossen. Es ist eine Richtlinienänderung des bestehenden Filmförderungsgesetzes, der zufolge die vom ÖFI vergebenen Fördermittel bis inklusive 2024 zu gleichen Teilen an Frauen und an Männer gehen sollen.
Dieses sogenannte Gender-Budgeting, bei dem die Besetzung der Stabsstellen Produktion, Regie und Drehbuch beachtet wird, tritt für alle Förderbereiche von der Entwicklungsphase bis zur Filmherstellung ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft und soll, neben dem bestehenden, 2017 implementierten Gender-Incentive-Programm dazu beitragen, den Frauenanteil der eingereichten Projekte deutlich zu erhöhen.
Momentan liegt dieser Anteil bei rund 30 Prozent. Aus 30 Prozent Einreichungen durch Frauen sind, rein statistisch gesehen, unwahrscheinlich nur förderungswürdige Projekte zu generieren, das Einreichverhältnis 30:70 also ein Umstand, der die anvisierte 50/50-Quote aktuell in Schieflage bringt.
Der Direktor des ÖFI, Roland Teichmann, erklärt: „Es sollen ja nicht ‚sofort‘ 50 Prozent der Fördermittel vergeben werden, sondern in jährlichen Stufen mit jeweils Toleranzgrenzen von plus/minus fünf Prozent bis 2024. Sollte sich der Anreizeffekt nicht in mehr und qualitätsvollen Einreichungen zeigen und sich nicht schnell genug einstellen, muss man nachjustieren. Das Ganze ist ein dynamischer Prozess, der jetzt in einer neuen Stufe ist.“ Teichmann verweist außerdem darauf, dass es sich um keine „starre Quote“ handle. Bei Nichteinhaltung, zum Beispiel aufgrund von Qualitätskriterien, drohen keine Sanktionen.
Verband Filmregie: Anderes Modell
Abgesehen davon, dass es selbstverständlich weitere notwendige strukturelle Verbesserungen braucht – Stichwort: Kinderbetreuung –, um den Einreichanteil durch Frauen zu erhöhen, hatte Veronika Franz, Obfrau des Verbands Filmregie, ein anderes Fördermodell favorisiert. „Ich bin eine Feministin und eine Gerechtigkeitsfanatikerin“, so Franz. „Beides möchte ich vereinen können.“ Vom Verband war das „Equality Plus“-Modell eingebracht worden, das vorgesehen hätte, einen bestimmten Anteil des Förderbudgets für Projekte mit hoher Frauenbeteiligung zweckzubinden und dabei nicht nur die Positionen Produktion, Regie und Drehbuch gezählt hätte, sondern alle mit Frauen besetzten Positionen, die in die Herstellung eines Filmes involviert sind. Je höher die Frauenbeteiligung an einem Projekt, umso mehr Punkte für das Projekt, das bei Qualifikation im Falle einer Förderabsage in einer eigenen Runde um die reservierten Mittel konkurriert hätte. Ein Weg, die Förderwahrscheinlichkeit für Projekte mit hohem Frauenanteil stark zu erhöhen, ohne dafür eine Quote vorschreiben zu müssen, die eventuell doch vor Qualität berücksichtigt würde.
Ideologische Lesart der Einreichungen?
Denn genau das ist die „Angst“, die umgeht. Dass die Quote eine Ausschüttung von Filmen von Frauen begünstigen könnte, die nicht den künstlerischen – und wirtschaftlichen – Anspruch (der etwa von Männern eingereichten, der Quote „zum Opfer gefallenen“ Filme) erfüllen. Ob diese Angst berechtigt ist oder nicht, lässt sich nicht so einfach beantworten. Nicht einmal wegen des vielzitierten „radikalen Impetus“ nicht, den jede Revolution, also strukturelle Veränderung, nun einmal braucht. Sondern schon allein deshalb nicht, weil immer wieder genügend von Männern eingereichte Projekte gefördert werden, bei denen unklar ist, welche Kriterien für deren finanzielle Bewilligung ausschlaggebend waren.
Teichmann jedenfalls wünscht sich, man würde stärker auf die Projektkommission seines Hauses vertrauen, der er ja auch selbst angehört und die über die Vergabe der Fördergelder entscheidet.
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